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Folgende drei Möglichkeiten gibt es für Ihren Riester-Vertrag:
1. Vollmacht zu Lebzeiten Diese Vollmacht gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Bevollmächtigte erhalten Auskünfte zu Ihrem Riester-Vertrag. Aufträge können nicht erteilt werden. Im Todesfall kann der Nachlass im Hinblick auf das UnionDepot unkompliziert geregelt werden. Bitte beachten Sie, dass eine solche Vollmacht nicht die Erbregelung ersetzt.
2. Verfügung über ein UnionDepot Bei der Verfügung über ein UnionDepot handelt es sich um einen Schenkungsvertrag für den Fall Ihres Todes. Die Unterschrift und die bestätigten Ausweisdaten des Begünstigten oder seiner gesetzlichen Vertreter benötigen wir erst im Todesfall. Wichtig für Sie: Bis uns die Zustimmung und die bestätigten Ausweisdaten des Begünstigten vorliegen, können Ihre Erben dieser Schenkung widersprechen. Bitte beachten Sie, dass pro Unterdepot nur ein Begünstigter hinterlegt werden kann.
Wenn Sie eine Vollmacht zu Lebzeiten oder eine Verfügung über ein UnionDepot hinterlegen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Bankberater.
3. Vollmacht für den Todesfall Die Vollmacht für Todesfall ermöglicht dem Bevollmächtigten, im Fall Ihres Todes Aufträge für Ihr UnionDepot zu erteilen. Sie erleichtert den Hinterbliebenen die Nachlassabwicklung. Nutzen Sie das Formular zur Hinterlegung einer Vollmacht für den Todesfall.
So erreichen Sie uns: Per E-Mail: auftrag@union-investment.de (Foto oder PDF-Datei Ihres unterschriebenen Auftrags). Wir bieten eine verschlüsselte Verbindung (TLS) an.
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