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19.03.2025
Kunden von Union Investment können ab sofort in UnionDepot im OnlineBanking festlegen, wer im Todesfall ihre finanziellen Angelegenheiten regeln soll. Weitere Hintergründe dazu erfahren Sie hier.
Krankheiten, Unfälle oder andere schwerwiegende Ereignisse können einen jederzeit ereilen. Für diesen Fall sollte klar geregelt sein, wer sich um die Finanzen kümmert, wenn man es selbst nicht mehr kann. Wer Geld angelegt hat, sollte deshalb frühzeitig für den Ernstfall vorsorgen und Menschen, denen man vertraut, mit den entsprechenden Vollmachten ausstatten.
Je nach Bedürfnis lassen sich unterschiedliche Vollmachten einrichten. Welche Varianten es gibt, erfahren Sie hier . Eine von ihnen ist die Vollmacht im Todesfall. Damit ist der Bevollmächtigte im Fall der Fälle direkt handlungsfähig und kann Geldanlagen im Sinne des Vollmachtgebers verwalten. Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht um eine Nachlassregelung.
Für Kunden von Union Investment wird es ab sofort noch einfacher, Vollmachten im Todesfall zu erteilen. Sie müssen dazu keinen Bankschalter mehr aufsuchen, sondern können dies ab sofort direkt in UnionDepot im OnlineBanking erledigen. Die Vollmacht gilt für alle Unterdepots.
Um einer Vertrauensperson die Vollmacht im Todesfall zu erteilen, müssen Sie nur wenige Schritte im OnlineBanking vollziehen:
Über UnionDepotOnline steht dies bereits zur Verfügung. Eine Anleitung finden Sie hier .
Lesen Sie die rechtlichen Hinweise .
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