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Mit Vollmachten können Sie bestimmen, wer Ihre finanziellen Angelegenheiten regelt, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Doch warum ist das so wichtig – und welche Vollmachten gibt es?
Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten, wenn mir etwas passiert ist? Diese Frage haben Sie sich vielleicht auch schon einmal gestellt. Krankheiten oder andere plötzliche schwerwiegende Ereignisse können jeden treffen – zu jeder Zeit. Dennoch bleiben sie ein unangenehmes Thema und werden oft verdrängt. Viele verlassen sich darauf, dass ihre nächsten Verwandten sich im „Fall der Fälle“ schon um alles kümmern werden. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Häufig sind Angehörige nicht befugt, dies zu tun. Mit einer Vollmacht können Sie rechtzeitig bestimmen, was mit Ihrer Geldanlage geschehen soll und wer sich darum kümmern darf.
Je nach Ihren Bedürfnissen eignen sich verschiedene Vollmachten, abhängig davon, ob sie zu Lebzeiten oder im Todesfall gelten sollen. Die bevollmächtigte Person darf für Sie rechtsverbindlich handeln.
Der Depotinhaber möchte, dass im Falle seines Ablebens der Nachlass unkompliziert abgewickelt wird und dem Bevollmächtigten nach Möglichkeit zeitaufwendige Formalitäten erspart bleiben. Der Vollmachtnehmer ist somit sofort handlungsfähig. Gut zu wissen: Die Vollmacht im Todesfall stellt keine Nachlassregelung dar.
Bereits bei Depoteröffnung können Sie diese Vollmacht erteilen. Haben Sie dies zunächst nicht beauftragt, können Sie es mit diesem Formular oder einem formlosen schriftlichen Auftrag nachholen. Auf dem Auftrag müssen folgende Daten vorhanden sein: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift des Vollmachtnehmers, Depotnummer oder Depotnummern der jeweiligen Stammdepots sowie die Unterschrift des Depotinhabers.
Sie können die Vollmacht auf dem Postweg an uns senden, aber ebenso per Mail mit einem Foto oder PDF der unterschriebenen Vollmacht als Anhang. Haben Sie einen Online-Zugang können Sie auch die dort vorhandene Upload-Funktion nutzen. Auch ihre Bank in der genossenschaftlichen Finanzgruppe hilft Ihnen gern bei der Erteilung und Weiterleitung der Vollmacht.
Der Bevollmächtigte kann im Auftrag des Depotinhabers zu Lebzeiten handeln, wenn dies durch Krankheit oder Abwesenheit nötig ist. Er darf etwa Wertpapierkäufe und -verkäufe tätigen sowie finanzielle Angelegenheiten regeln, die das Depot betreffen. Sie gilt über den Tod hinaus.
Mit dem Formular „ Vollmachten für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Unterdepots “ können Sie die Vollmacht über Ihre Bank in der genossenschaftlichen Finanzgruppe beauftragen. Die Legitimation des Bevollmächtigen ist hierbei erforderlich.
Bei dieser Variante gehen die Fondsanteile aus dem Depot mit dem Tod des Kunden – ohne dass sie in den Nachlass fallen – auf den Begünstigten über. Hierbei handelt es sich um eine Schenkung. Wissenswert: Der Begünstigte kann nicht zu Lebzeiten über das Depotvermögen verfügen.
Mit dem Formular „Verfügung über ein UnionDepot oder UnionDepot Komfort “ können Sie die Vollmacht über Ihre Bank in der genossenschaftlichen Finanzgruppe beauftragen. Die Legitimation des Bevollmächtigen ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Einer Generalvollmacht ist eine Vollmacht, die sämtliche Rechtsgeschäfte umfasst. Eine Generalvollmacht umfasst damit normalerweise auch alle Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers.
Formulare für Generalvollmachten werden an verschiedenen Stellen im Internet oder etwa über Anwaltskanzleien angeboten. Möchten Sie eine Generalvollmacht für Ihr Depot einreichen, können Sie dies über Ihre Bank in der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Union Investment Service Bank AG benötigt eine beglaubigte oder bankbestätigte Kopie der Vollmacht (nicht älter als vier Wochen).
Eine Vorsorgevollmacht wird im Voraus für den Fall erteilt, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen, zum Beispiel aufgrund von körperlichen oder geistigen Krankheiten. Zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein, damit sie wirksam ist.
Formulare für Vorsorgevollmachten werden an verschiedenen Stellen im Internet oder etwa über Anwaltskanzleien angeboten. Möchten Sie eine Vorsorgevollmacht für Ihr Depot einreichen, können Sie dies über Ihre Bank in der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Union Investment Service Bank AG benötigt eine beglaubigte oder bankbestätigte Kopie der Vollmacht (nicht älter als vier Wochen). Bei Vollmachten, die erst wirksam werden wenn der Vorsorgefall eingetreten ist, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis, zum Beispiel ein ärztliches Attest, benötigt.
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Behalten Sie mit dem Online-Zugang für Bevollmächtigte den Überblick.
Mit der Vollmacht unter Lebenden haben Bevollmächtigte und Einzelverfügungsberechtigte von juristischen Personen die Möglichkeit, mit einem Online-Zugriff das Depot des Vollmachtgebers einzusehen und auch Aufträge zu erteilen. Dies hat den Vorteil, jederzeit und ortsunabhängig den Überblick über Fonds und Produkte zu behalten und den Vollmachtgeber bei etwaigen Entscheidungen zu unterstützen.
Erfahren Sie hier, wie Sie mit der Vollmacht unter Lebenden einen Online-Zugang zu UnionDepot erhalten:
Wenn Sie als Bevollmächtigter noch kein Kunde von Union Investment sind, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 069 589986060 , um Ihre Kundennummer zu erfragen. Wenn Sie Ihre Kundennummer kennen, können Sie sich direkt in UnionDepotOnline registrieren.
Sind Sie als Bevollmächtigter bereits Kunde von Union Investment und haben bereits einen Online-Zugang, wird Ihnen das UnionDepot des Bevollmächtigten ebenfalls in UnionDepotOnline angezeigt.
Haben Sie als Bevollmächtigter Ihr Depot bei der gleichen Bank wie Ihr Vollmachtgeber, können Sie das UnionDepot im Online-Banking Ihrer Bank einsehen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Bank.
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