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Startseite Blog Warum Vollmachten so wichtig sind
Sind Sie vorbereitet für den Fall der Fälle?
Mittwoch, 18.10.2023
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Unfall, Krankheit oder andere Schicksalsschläge: Darüber spricht niemand gerne und Gedanken daran werden schnell verdrängt. Aber machen wir uns nichts vor: Es kann uns alle treffen – überall und jederzeit, ob jung oder alt. Und was dann? Wer vertritt Ihre Interessen und Wünsche, wenn Sie das selbst nicht mehr können?
Vielleicht denken Sie jetzt: Wenn mir etwas passiert, dann werden meine nächsten Vertrauten schon wissen, was zu tun ist. Schön und gut – aber dürfen sie auch in Ihrem Namen handeln und entscheiden?
Nicht automatisch! Wenn Sie selbst nicht in der Lage sein sollten Ihr Leben alleine zu organisieren, dürfen weder Ihr Ehe- oder Lebenspartner noch ein naher Verwandter oder Freund Entscheidungen für Sie treffen. Nur mit einer Vollmacht ist das rechtsverbindlich möglich. Liegen keine Vollmachten vor, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestimmt. Er kümmert sich, um diejenigen Angelegenheiten, um die Sie sich dann selbst nicht mehr kümmern können. So will es das Gesetz. Zu Beginn des Jahres 2023 wurde zwar ein Notvertretungsgesetz verabschiedet: Aufgrund des Gesetzes kann ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner zeitlich begrenzt für Gesundheitsthemen Auskünfte erhalten und notwendige Entscheidungen treffen. Aber nicht jeder hat einen Ehepartner. Und was ist mit anderen Bereichen jenseits der Gesundheit, wie beispielsweise den Finanzen?
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Vollmachten und Dokumente, wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung vor, die Ihre Interessen für den Fall der Fälle klären.
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Mit einer Vollmacht ernennen Sie einen Stellvertreter, der für Sie rechtsverbindlich Willenserklärungen abgeben darf. Es gibt unterschiedliche Varianten. Die umfassendste Version ist die Generalvollmacht. Speziellere Vollmachten sind für bestimmte Bereiche gedacht, wie eine Bankvollmacht oder Vollmachten für einfache Tagesgeschäfte. Denken Sie beispielsweise an die Anmeldung Ihres Autos bei der Zulassungsstelle oder die Abholung eines Pakets bei der Post, die ein Freund für Sie übernimmt.
Für alle Vollmachten gilt: Wenn Sie eine Person bevollmächtigen, müssen Sie und die ausgewählte Person zu dem Zeitpunkt geschäftsfähig und volljährig sein. Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. In diesem Fall müssen Sie entscheiden, ob die Bevollmächtigten einzeln oder nur gemeinsam handeln können. Es kann hilfreich sein mehrere Bevollmächtigte zu ernennen, da auch einer der Bevollmächtigten verhindert sein kann.
Die Gültigkeit von Vollmachten bemisst sich nach dem Zweck, für den sie erteilt wurden. Generalvollmachten gelten je nach ihrer Ausgestaltung häufig über den Tod hinaus. Es ist unbedingt empfehlenswert, in der Vollmacht deutlich zu machen, ob sie über den Tod hinaus gelten soll (sogenannte transmortale Vollmacht) oder nicht.
Eine Vollmacht ist übrigens nur im Original gültig. Daher ist es sinnvoll, Vollmachten in einer gesicherten und zugänglichen Dokumentenmappe bei dem Bevollmächtigten zu hinterlegen.
Rechtlich ist es grundsätzlich nicht erforderlich eine Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. – Allerdings gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken. – Bei einer auf einem Formular erstellten Vollmacht sollte man aus Nachweisgründen mindestens die Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen. Eine Beglaubigung bekommen Sie bei einem Notar, bei der Betreuungsbehörde oder in Hessen beim Ortsgericht Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Hat man eine notarielle Vollmacht ausgestellt, kann der Notar im Fall eines Verlusts eine neue Ausfertigung, also ein Ersatzdokument, ausstellen.
Bei dieser Vollmacht ist der Name Programm: Sie ermächtigen damit eine Person umfassend, sich um Ihre rechtlichen, finanziellen und auch persönlichen Belange zu kümmern. Die Generalvollmacht tritt ab dem Zeitpunkt der Aushändigung an den Bevollmächtigten in Kraft. Dennoch gibt es auch bei der Generalvollmacht Einschränkungen bei höchstpersönlichen Rechtsangelegenheiten wie beispielsweise dem Einreichen einer Scheidung, der Aberkennung von Vaterschaften, der Ausübung des Wahlrechts oder dem Verfassen eines Testaments.
Die Vorsorgevollmacht ist eine der wichtigsten Vollmachten, die jeder vorbereitet haben sollte. Mit diesem Dokument bevollmächtigen Sie für den Fall, dass Sie selbst nicht handeln können für die dort festgelegten Lebensbereiche – zum Beispiel rund um Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen – einen Stellvertreter. Sie ist sofort wirksam, wird aber erst dann angewandt, wenn Sie nicht mehr fähig sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Der Eintritt des Vorsorgefalls müsste eigentlich durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Daher wird in der Praxis die Beschränkung auf den Vorsorgefall meistens auf das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten beschränkt und eine Formulierung aufgenommen, dass die Vollmacht im Außenverhältnis sofort gelten soll. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Bevollmächtigten in Notfallsituationen sofort zu handeln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nach einem Unfall vorübergehend im Koma liegen oder dauerhaft an Demenz erkranken.
Der von Ihnen Bevollmächtigte trifft dann sämtliche Entscheidungen für Sie. Daher ist es natürlich wichtig, dass die Person vollumfänglich vertrauenswürdig ist und Ihre Wünsche kennt.
Der von Ihnen Bevollmächtigte darf Sie beispielsweise vor Gericht und Behörden vertreten, Ihre Post und E-Mails lesen und entgegennehmen, zusammen mit dem Arzt über medizinische Eingriffe an Ihrem Körper entscheiden, Sie in einem Pflegeheim unterbringen oder Verträge kündigen. Der Bevollmächtigte darf auch Überweisungen von Ihrem Konto wie beispielsweise Mietzahlungen vornehmen oder Geld für Ihre Einkäufe am Automaten abheben.
Es gibt verschiedene Muster, die man nutzen kann. Gerade zu den zwei wichtigsten Dokumenten, die wirklich jeder haben sollte: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die meisten Vorlagen können Sie online ausfüllen und individuell ergänzen. Sie sollten die Unterschrift des Vollmachtgebers zu Nachweiszwecken öffentlich beglaubigen lassen. So erhalten Sie zum Beispiel beim Bundesministerium der Justiz Formulare für die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bitte berücksichtigen Sie, dass für bestimmte Rechtsgeschäfte notarielle Vollmachten erforderlich sind.
Lassen Sie sich im Zweifel beraten
Bitte beachten Sie, die Ausgestaltung einer Vollmacht ist sehr individuell und kann komplex sein. Mitunter sind rechtliche Aspekte zu bedenken. Wir können an dieser Stelle nur informieren und empfehlen, dass Sie sich bei Notaren, Rechtsanwälten oder Beratungsstellen beraten lassen.
Mit dem neuen Gesetz können sich im Notfall Ehepartner gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Auch dann, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Recht gilt allerdings nur für sechs Monate und kann nicht verlängert werden. Um für den Partner medizinische Entscheidungen treffen zu können, muss der gesunde Ehepartner ein Attest vom Arzt vorlegen, das den medizinischen Notfall des Partners bestätigt. Das Notvertretungsgesetz bezieht sich übrigens ausschließlich auf Entscheidungen rund um die Gesundheit. Vor Behörden, Versicherungen oder Banken hat es keine Gültigkeit. Sollte die Notfallperson nach den sechs Monaten nicht wieder selbst entscheiden können und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird vom Gericht eine Betreuungsperson ernannt.
Mit diesem Dokument gewähren Sie einer Person Zugriff auf Ihre Konten, Depots und Schließfächer. Jede Bank stellt dafür Vordrucke zur Verfügung. Die Bank benötigt Ihre Unterschrift auf der Vollmacht und eine Unterschriftsprobe und Legitimation des Bevollmächtigten. Das erfolgt direkt in der Bank oder mittels Postident-Verfahren.
Die Bankvollmacht kann bei entsprechendem Vermerk auch über den Tod hinaus bestehen. Der Bevollmächtigte kann dann im Todesfall schnell und unkompliziert handeln. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Vollmachten gegenüber der Bank erteilt werden und bis auf Widerruf gültig sind. Sie müssen also nicht bei jedem Rechtsgeschäft erneut vorgelegt werden.
Erfahren Sie welche Möglichkeiten zur Vollmachtserteilung es für Ihr Depot bei Union Investment gibt.
Diese Art von Vollmacht wird erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. Die Vollmacht für den Todesfall ist im Nachlassfall äußerst hilfreich. Es kann nämlich einige Zeit vergehen, bis Testamente oder Erbverträge eröffnet werden oder gegebenenfalls erforderliche Erbscheine ausgestellt sind (siehe Bankvollmacht). Mit einer postmortalen Vollmacht hingegen ist der Bevollmächtigte sofort handlungsbefugt und kann bis zum Vorliegen der Erbunterlagen erforderliche Willenserklärungen abgeben oder sogar entsprechend dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge den Nachlass aufteilen. Übrigens: Der Bevollmächtigte erwirbt mit diesem Dokument keine Rechte am Erbe – kann damit im Rahmen der Vollmacht Willenserklärungen für den Vollmachtgeber abgeben.
Für den Fall, dass Sie eine Vorsorgevollmacht nicht oder noch nicht erteilen möchten, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie einen Wunsch dazu äußern, wen das Gericht für Sie als Betreuer ernennen soll. Das kann Ihr Ehepartner sein, Ihr Enkel oder ein Freund, dem Sie vertrauen. Sie können auch Personen als Betreuer ausschließen wie beispielsweise Personen, von denen Sie vermuten, dass sie das Amt nicht gut ausüben, oder denen Sie nicht vertrauen.
Die Betreuungsverfügung und die Betreuer werden vom Betreuungsgericht geprüft. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung daher nicht gültig, wenn ein Notfall eintreten sollte. Auch ist nicht auszuschließen, dass das Gericht die von Ihnen vorgeschlagene Betreuungsperson ablehnt. Bei einer Vorsorgevollmacht hingegen ist die Person definitiv festgelegt.
Zudem müssen sich der Betreuer oder die Betreuerin bestimmte Rechtsgeschäfte vom Gericht genehmigen lassen, zum Beispiel den Kauf von Fondsanteilen. Das kann eine gewisse Sicherheit bieten, führt jedoch auch zu einem zusätzlichen Aufwand und Verzögerungen.
Häufig wird im Rahmen einer Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung erteilt. Denn für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht Lücken oder Fehler aufweist, muss gegebenenfalls doch ein Betreuer vom Amt bestellt werden.
Vollmachten können jederzeit geändert und widerrufen werden. Dafür sollten Sie sich alle Originale und Kopien der alten Version zurückgeben lassen und vernichten. In der neuen Vollmachtsurkunde sollte vorsichtshalber erwähnt werden, dass mit dieser Version alle älteren Dokumente ungültig werden.
Jetzt kommen wir zu einem Dokument, das neben einer Vorsorgevollmacht nicht fehlen sollte, damit Ihnen im Krankheitsfall schnell und in Ihrem Sinne geholfen werden kann. In dieser Verfügung geht es um Ihre medizinische Versorgung oder auch um Pflegethemen. Gesetzt den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar sind, ist in der Patientenverfügung zusammengefasst, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder eben unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung ist für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer nicht nur sehr hilfreich, sondern auch verbindlich: Die Entscheider müssen sich also daran halten. Liegt keine Patientenverfügung vor, entscheiden der Bevollmächtigte oder der Betreuer.
Quellen: www.bmfsfj.de , www.destatis.de , www.spiegel.de , www.familienratgeber.de , www.versicherungsbote.de
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64 von 66 Personen fanden diesen Eintrag hilfreich.
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8 Beiträge
Janina 19.10.2023
Guten Morgen, das wusste ich gar nicht, dass nicht meine Verwandten oder Freunde für mich sorgen können oder dürfen, wenn mir was passiert und ich keine Verfügung hinterlegt habe. Ich werde das schnell nachholen.
Antworten
Tom Hartmann 19.10.2023
Wie immer: knapp, informativ und relevant!
Ck 19.10.2023
Sehr interessant. Das sollte jeder wissen und ich glaube, dass es die wenigsten sind, die den Durchblick haben. Der Text sollte im gesamten Web rauf und runter erscheinen.
Hauptmann 19.10.2023
Sehr gute Zusammenfassung. Ich habe den Link an meine Freunde geschickt. Ich denke, dass 90% meiner Leute noch keine Verfügung aufgesetzt haben. Ich eingeschlossen. Danke für die Aufklärung
Carola Müller-Weikopf 19.10.2023
Eines der wichtigsten Themen überhaupt - gut und ausführlich erklärt. Danke sehr.
Peter 19.10.2023
Brillant. Eine umfangreiche Zusammenfassung der wichtigsten Dokumente, über die sich jeder Gedanken machen muss und besser noch vorbereitet haben sollte. Wer das liest ist bestens informiert und muss sich nicht alles selber zusammen suchen. Ich selbst bin gesetzlicher Betreuer und habe schon viele Tränen gesehen, weil keine Vollmachten oder Verfügungen vorlagen.
C.Eckardt 19.10.2023
Hab diese komplexe Materie selten so gut erklärt bekommen. Sehr gut geschrieben!
Nk 21.10.2023
Informativ, verständlich, fundiert. Ich bin Fan und empfehle ihre Artikel oft weiter
awerwer
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