Source: https://www.union-investment.de/zustimmungvl
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Startseite Übermittlung von Daten zu vermögenswirksamen Leistungen (VL)
Der Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage wird von der Finanzbehörde geprüft. Dies ist nur möglich, wenn die Union Investment Service Bank AG (USB) dazu die Daten Ihres VL-Sparvertrags elektronisch an das zuständige Finanzamt senden darf.
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Zustimmung
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zur Prüfung
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Bestätigung
Ich bin damit einverstanden, dass die USB die Angaben aus meinem VL-Sparvertrag an die Finanzbehörde übermittelt (Vertragsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer, sowie Informationen zu den jeweils in einem Kalenderjahr geleisteten und diesem zugeordneten Einzahlungen in den Vertrag über vermögenswirksame Leistungen und dem Ende von Sperrfristen). Dies gilt auch für die folgenden Kalenderjahre sowie für Folgeverträge.
Zu diesem Zweck stimme ich der Verarbeitung der der Daten zu. Diese Einwilligung gilt auch für die folgenden Kalenderjahre und auch für Folgeverträge.
Diese Einwilligung ist freiwillig und ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern. Ich kann diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Es genügt eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an service@union-investment.de oder an Union Investment Service Bank AG, Postfach 16 07 63, 60070 Frankfurt am Main. Sobald mein Widerruf vorliegt, werden keine Daten mehr an das Finanzamt übermittelt. Mein Anspruch auf staatliche Förderung wird dann nicht mehr geprüft, die Zahlung der Arbeitnehmersparzulage entfällt gegebenenfalls.
Anlage: Datenschutzhinweise gem. Art 13, 14 DS-GVO
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