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Startseite Aktuelle Nachrichten Service & Wissenswertes Jahresunterlagen einfach erklärt
09.01.2025
Kunden von Union Investment erhalten derzeit ihre Jahresunterlagen. Wissenswertes dazu erfahren Sie hier.
Aktuell läuft der Versand der Jahresunterlagen von Union Investment. Der postalische Versand der Unterlagen wird voraussichtlich bis Ende Januar dauern. Kunden, die das elektronische Postfach nutzen, erhalten die Unterlagen zwischen dem 13. und dem 17. Januar. Sobald die Dokumente im Postfach vorliegen, werden Anleger per E-Mail benachrichtigt. Welche Dokumente in Ihren Jahresunterlagen enthalten sind, hängt von der Zusammensetzung Ihres Depots ab.
Das Anschreiben bietet Ihnen einen Überblick, welche Dokumente Sie mit Ihren persönlichen Jahresunterlagen erhalten. Außerdem finden Sie darin Hinweise zur Verwendung der einzelnen Bescheinigungen.
Mit dem Depotauszug erhalten Sie einen Überblick über die im Depot verwahrten Fonds und den Wert der Fondsanlage am 31. Dezember 2024. Diesen erhalten Sie nur, wenn Sie im vergangenen Jahr mindestens ein Unterdepot mit Bestand geführt haben. Der Auszug kann zusätzliche Hinweise enthalten, zum Beispiel die Aufforderung zur Prüfung, ob noch alle Daten korrekt vermerkt sind. Kunden mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) informiert der Depotauszug über die vorgetragene Depotgebühr, die erst am Ende der Vertragslaufzeit abgerechnet wird, sofern sie ausschließlich ein VL-Depot besitzen.
Dieses Dokument mit allen nötigen Informationen erhalten Kunden mit Verträgen zu vermögenswirksamen Leistungen. Damit erhalten sie eine Übersicht, welche Einzahlungen an vermögenswirksamen Leistungen erfolgt sind und welche Werte die Union Investment Service Bank AG (USB) an die Finanzverwaltung gemeldet hat. Letzteres betrifft ausschließlich Kunden, die der USB eine Genehmigung für die Übermittlung der Daten an die Behörden erteilt haben. Kunden, die in der Vergangenheit auf die Bescheinigung verzichtet haben, erhalten keine VL-Information.
In dieser Abrechnung sind alle Umsätze vermerkt, die bisher noch nicht in einer vorherigen Abrechnung ausgewiesen wurden. In den meisten Fällen wird die Jahresdepotgebühr, die im Dezember durch den Verkauf von Fondsanteilen beglichen wurde, als Umsatz ausgewiesen.
Falls Sie Ihre Altersvorsorgeverträge vorzeitig aufgelöst haben, fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die gewährte staatliche Zulage zurück. Diese Bescheinigung weist die zurückgeforderten Beträge sowie die bis zur Auflösung angefallenen Erträge aus.
Diese ist für Sie relevant, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Sie hilft Kunden dabei, die Werte steuerrelevanter Buchungen in die dazugehörigen Positionen der „Anlage KAP“ der Steuererklärung einzutragen.
Darüber hinaus informieren Hinweistexte über Besonderheiten der Steuerbescheinigung. Das betrifft etwa Kunden, die ausschließlich UniProfiRente/4P oder UniProfiRente Select im Bestand haben. Für sie gilt die nachgelagerte Besteuerung, weshalb in der Ansparphase keine Steuerbescheinigung erstellt wird. Bei bestimmten Drittfonds kann es vorkommen, dass nicht alle Daten vor Erstellung der Jahresabschlussunterlagen vorliegen. Die vollständige Steuerbescheinigung wird in diesen Fällen erst nach Eintreffen der fehlenden Unterlagen versendet.
Erhalten Riester-Kunden regelmäßig Auszahlungen aus ihrem Altersvorsorgevertrag oder haben sie Kapital entnommen, erstellt Union Investment die Bescheinigung nach § 22 Einkommensteuergesetz. Die entnommenen Summen sind steuerpflichtig und werden dementsprechend ausgewiesen.
Die Bereitstellung der Unterlagen führt teils zu Kundenrückfragen. Deshalb schaffen wir im Folgenden Klarheit über die häufigsten Anliegen.
Möglicherweise wurde der Versand Ihrer Jahresunterlagen von postalisch auf digital umgestellt. In diesem Fall finden Sie die Jahresunterlagen in Ihrem neuen elektronischen Postfach. Bitte registrieren Sie sich in UnionDepotOnline oder melden Sie sich gegebenenfalls in Ihrem OnlineBanking an und aktivieren Sie das Postfach. Anschließend können Sie digital auf die Jahresunterlagen zugreifen.
Zum Hintergrund: Infolge eines neuen EU-Rechts (MiFID II Quick Fix) sind WpHG-relevante Depotdokumente grundsätzlich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Kunden ohne elektronisches Postfach wurden diesbezüglich angeschrieben. Erteilte uns der Anleger daraufhin keinen Auftrag zum postalischen Versand von WpHG-relevanten Dokumenten, erfolgte im Juli 2022 automatisch eine Umstellung auf die Zustellung in das elektronische Postfach.
Unter bestimmten Voraussetzungen verschickt Union Investment die Bescheinigung nach § 94 Einkommensteuergesetz sowie die UniProfiRente-Bescheinigung nach § 22 Einkommensteuergesetz per Post. Dies trifft zu, wenn Sie ein elektronisches Postfach nutzen, in das nur Dokumente gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingestellt werden. Darunter fallen alle Dokumente der Jahresunterlagen außer den eben genannten. (Hintergründe zum WpHG-Postfach siehe Antwort auf die vorherige Frage.)
Um alle Jahresunterlagen digital zu erhalten, registrieren Sie sich einfach für das vollumfängliche elektronische Postfach. Für die Nutzung dieses Postfachs im OnlineBanking ist ein Freischaltungsantrag bei Ihrer genossenschaftlichen Bank einzureichen. Gerne hilft Ihnen Ihr Bankberater vor Ort dabei, das Postfach zu aktivieren. Alternativ können Sie das vollumfängliche Postfach auch bequem digital im OnlineBanking Ihrer genossenschaftlichen Bank freischalten. Bei UnionDepotOnline aktivieren Sie das Postfach, sobald Sie sich registrieren.
Lesen Sie die rechtlichen Hinweise
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