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Startseite Aktuelle Nachrichten Fonds & Produkte Rücknahme von Rückgabeerklärungen bei Offenen Immobilienfonds möglich
15.05.2026
Ab dem 15. Mai 2026 können Sie bereits erteilte Rückgabeerklärungen zu den vier Offenen Immobilienfonds zurücknehmen. Voraussetzung dafür ist, dass diese vor dem 1. Mai eingereicht wurden.
Ab dem 15. Mai 2026 können Kunden bis auf Weiteres Rückgabeerklärungen für Anteile an den Offenen Immobilienfonds UniImmo: Europa und UniImmo: Global zurücknehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Rückgabeerklärung bis einschließlich 1. Mai 2026 eingereicht wurde. Derselbe Stichtag gilt ab sofort auch für die bereits bestehende Möglichkeit bei den Offenen Immobilienfonds UniImmo: Deutschland und UniImmo: Wohnen ZBI.
Sie haben Beratungsbedarf bezüglich der genannten Fonds? Sie möchten eine Rückgabeerklärung zurücknehmen? Ihr Bankberater hilft Ihnen gerne weiter. Für weitere Informationen dazu erreichen Sie den Kundenservice von Union Investment unter 069 58998-6000. Alternativ können Sie folgendes Rücknahmeformular ausfüllen und per E-Mail an service@union-investment.de schicken:
Rücknahmeformular für Anteilsrückgaben bei Offenen Immobilienfonds
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