Source: https://www.union-investment.de/sparen/vermoegenswirksame-leistungen
Aus Geld Zukunft machen
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Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie in vielen Fällen Zuschüsse von Dritten erhalten und so Ihre finanziellen Ziele einfacher erreichen. Das zusätzliche Geld können Sie in einen Investmentfonds von Union Investment anlegen und so die Möglichkeiten nutzen an den Kapitalmärkten zu partizipieren.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Von der Arbeitnehmersparzulage profitieren
Wenn Sie sich für einen Aktienfondssparplan entscheiden, können Sie vom Staat Arbeitnehmersparzulage erhalten - und so Ihren Sparbeitrag effektiv erhöhen.. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Förderung mit dem Ziel, zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern beizutragen. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, solange Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese liegen für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro und bei zusammen veranlagten Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern bei 80.000 Euro.
Die staatliche Förderung beträgt 20 Prozent und liegt bei maximal 80 Euro jährlich. Förderfähig ist somit ein Sparbetrag von höchstens 400 Euro pro Jahr. Förderfähig sind Investmentfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 60 Prozent.
20 Prozent Arbeitnehmersparzulage, maximal 80 Euro pro Jahr
Legen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds an
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt VL, je nach Branche bis zu 40 Euro pro Monat
Eingezahlt wird für sechs Jahre, danach ist das Depot bis zum 1. Januar des Folgejahres gesperrt. Anschließend können Sie über das Vermögen frei verfügen
zu den häufigsten Fragen
VL-Sparen kann sich auszahlen
Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro aus. Hinzu kommt eine staatliche Förderung von maximal 80 Euro jährlich 1 . Eingezahlt werden die Beträge für sechs Jahre. Danach ist der Vertrag für maximal ein Jahr gesperrt und ab dem 2. Januar des Folgejahres frei verfügbar.
Zeitraum: 7 Jahre
Einzahlung 40€ monatlich: 2.880 €, 2.880 €, 2.880 €
Wertentwicklung Annahme: 3%, 5%, 7%
Guthaben: 3.730 €, 4.000 €, 4.292 €
Quelle: Union Investment, eigene Berechnungen, Ergebnisse wurden auf ganze Eurobeträge gerundet. Berechnungsgrundlage: Einzahlungsdauer sechs Jahre 40 Euro monatlich, Sperrfrist ein Jahr, Arbeitnehmersparzulage 80 Euro pro Jahr. Beachten Sie, dass die tatsächlichen Ergebnisse höher oder niedriger ausfallen können, wenn die Anlage in Investmentfonds erfolgt.
1. Anspruch prüfen
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben.
2. Beratung vereinbaren & Fonds auswählen
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrer Hausbank oder finden Sie die passende Beratung vor Ort.
3. Depot eröffnen & Bestätigung erhalten
Sie eröffnen Ihr VL-Depot und erhalten die Eröffnungsbestätigung und das Arbeitgeberformular.
4. Arbeitgeberformular einreichen
Geben Sie das Formular bei Ihrem Arbeitgeber ab und ergänzen Sie, falls Sie selbst etwas zuzahlen.
5. 6 Jahre Sparen, max.1 Jahr Sperrfrist
Eingezahlt werden die Beträge für sechs Jahre, danach ist das Depot bis zum 1. Januar des Folgejahres gesperrt.
6. Gespartes Vermögen wird ausgezahlt
Anschließend können Sie über das Vermögen frei verfügen.
Sie möchten aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen (VL) für den langfristigen Vermögensaufbau nutzen und denken über eine Kombination mit einem Aktienfonds nach? Informieren Sie sich gerne über unseren förderfähigen Fonds.
ISIN: DE000A0M80G4
Fondskategorie: Aktienfonds
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 44,17 %
Risikoklasse: Erhöhtes Risiko
ISIN: DE0009757740
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 51,97 %
ISIN: DE0008491002
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 32,5 %
ISIN: DE0008491051
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 65,62 %
ISIN: DE0008477076
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 74,45 %
ISIN: LU1570401114
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 37,14 %
Mehr Fonds im Überblick
Der Staat fördert mit der Arbeitnehmersparzulage nicht alle Investmentfonds. Denn auch ohne staatliche Förderung können vermögenswirksame Leistungen (VL) sich lohnen. So können Sie VL beispielsweise auch in folgende Fonds von Union Investment anlegen:
ISIN: DE0008491069
Fondskategorie: Rentenfonds
Wertentwicklung seit 5 Jahren: -6,19 %
Risikoklasse: Mäßiges Risiko
ISIN: DE0008491044
Fondskategorie: Mischfonds
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 14,3 %
ISIN: LU0718558488
Wertentwicklung seit 5 Jahren: 12,76 %
ISIN: DE0008491028
Wertentwicklung seit 5 Jahren: -14,27 %
Ja, das ist möglich. Bei einer vorzeitigen Auflösung ist in der Regel keine staatliche Förderung möglich. Ausnahmsweise können Sie den Vertrag ohne Verlust der Prämie auflösen. Die gesetzlich definierten Ausnahmefälle finden Sie in diesem Merkblatt . Einen Auftrag für die Auflösung können Sie uns schriftlich einreichen. Haben Sie weitere Fragen zur vorzeitigen Auflösung Ihres VL-Vertrags? Treten Sie dazu gerne mit uns in Kontakt.
104 von 183 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
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Die Einzahlphase beträgt sechs Jahre ab der ersten Einzahlung. Danach ist der VL-Sparplan bis zum Beginn des folgenden Jahres gesperrt (Ende der Festlegungsfrist). Es entsteht automatisch ein Folgevertrag, wenn Ihrem VL-Vertrag nach Ablauf der Einzahlphase weitere vermögenswirksame Leistungen gutgeschrieben werden.
Werden die Einzahlungen vorzeitig gestoppt, ruht der VL-Vetrag bis zum Ende der Festlegungsfrist.
84 von 114 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Sie können sich jederzeit für einen anderen unserer VL-Fonds entscheiden.
Je nach Fonds und Restlaufzeit finden wir das für Sie beste Vorgehen. T reten Sie dazu gerne mit uns in Kontakt.
17 von 21 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Ihre Fondsanteile werden nach dem Ende der Einzahlphase in ein neues Unterdepot übertragen. Dort sind die Fondsanteile bis zum Ende der Festlegungsfrist gesperrt. Überweist Ihr Arbeitgeber nach Ablauf der Einzahlphase weitere vermögenswirksame Leistungen, entsteht für die folgenden Zahlungen automatisch ein Folgevertrag mit neuer Laufzeit im bestehenden VL-Unterdepot. Gut zu wissen: Wir informieren Sie immer rechtzeitig vor Ablauf der Einzahlphase über Ihre Möglichkeiten. Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem VL-Vertrag? Treten Sie dazu gern mit uns in Kontakt.
52 von 77 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Einzahlungen sind nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz nur über die Gehaltsabrechnung vorgesehen. Das kann sowohl durch Leistungen des Arbeitgebers zusätzlich zum Gehalt erfolgen als auch ganz oder teilweise mit eigenen Gehaltsbestandteilen.
Eigene Einzahlungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses auf Ihren VL-Vertrag erlaubt der Gesetzgeber nicht. Wir richten Ihnen gern gebührenfrei ein weiteres Unterdepot ein. Darauf können Sie jederzeit einzahlen.
Ist das für Sie interessant? Treten Sie dazu gern mit uns in Kontakt.
39 von 51 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Die Arbeitnehmersparzulage für Investmentsparen erhalten Sie mit einem zu versteuernden Einkommen bis zur Höhe von 40.000 Euro pro Jahr. Für zusammen veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gilt ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 80.000 Euro. Gut zu wissen: Die Zulage können Sie nur erhalten, wenn Ihr Fonds überwiegend in Aktien investiert. Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Wenn Sie bei Depoteröffnung der Datenübermittlung zugestimmt haben, erhält das Finanzamt die benötigten Daten automatisch, so dass für Sie die Angabe auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung ausreicht. Sie haben der Datenübermittlung widersprochen und möchten nun aber die Arbeitnehmersparzulage beantragen? Rufen Sie uns einfach an.
34 von 57 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Am einfachsten können Sie über Ihren Online-Zugang die Arbeitgeberbescheinigung mit Unterdepotnummer als druckbare pdf abrufen, Ihre persönlichen Daten ergänzen und an den Arbeitgeber weiterleiten.
Sie können sich aber auch gern an uns wenden. Wir senden Ihnen dann ein vorausgefülltes Formular für Ihren Arbeitgeber zu. Nutzen Sie dazu gerne eine der verschiedenen Kontaktmöglichkeiten .
Es geht aber auch ohne Formular: Geben Sie bitte als Verwendungszweck Ihre zehnstellige Unterdepotnummer an. Weitere Angaben können zum Beispiel Ihr Name, der Zeitraum oder die Personalnummer sein. Beispiel: "0123456789 Max Mustermann". Es kann zu Fehlern führen, wenn hinter der 10-Stelligen Depotnummer nach einem Leerzeichen weitere Zahlen folgen. Daher sind hier idealerweise zunächst Buchstaben anzugeben, wie der Name. Unsere IBAN lautet DE 34 5006 0400 0000 0006 86, als Kontoinhaber ist Union Investment anzugeben. Unser BIC ist GENODEFFXXX.
67 von 129 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Zur Online-Depoteröffnung können Kunden die Arbeitgeberbescheinigung mit Unterdepotnummer abrufen, Ihre persönlichen Daten ergänzen und an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Auch zur Depoteröffnung bei Ihrer Bank erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten können. Auf dem Auftrag sind alle Informationen genannt, damit Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen überweisen kann.
Benötigen Sie für einen Arbeitgeberwechsel oder eine Vertragsanpassung eine neue Arbeitgeberbescheinigung, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Über Ihren Online-Zugang können Sie die Arbeitgeberbescheinigung einfach selbst erstellen. Sie erhalten von uns eine druckbare PDF, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten können.
- Kontaktieren Sie uns , gern senden wir Ihnen die Arbeitgeberbescheinigung mit der Post zu.
Möchten Sie Ihre Arbeitgeberbescheinigung runterladen?
Bei weiteren Fragen können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
202 von 384 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Damit Sie Arbeitnehmersparzulage erhalten können, melden wir die Daten zu Ihrem VL-Vertrag an das Finanzamt, wenn Sie der Datenmeldung bei Depoteröffnung zugestimmt haben. Sie erhalten eine jährliche Information über die geleisteten Zahlungen. Sie können der automatischen Datenweitergabe an das Finanzamt später auch schriftlich widersprechen oder nachträglich zustimmen. Senden Sie uns einfach einen formlosen Auftrag mit der Angabe der zu meldenden Jahre von Ihnen unterschrieben per E-Mail oder Post zu.
13 von 25 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Langfristiger Vermögensaufbau: VL Investmentfonds eignen sich besonders für den langfristigen Vermögensaufbau und die Altersvorsorge.
Keine Mindestanlage: Keine Mindestsparrate für das Fondssparen bei Union Investment. So können Sie bereits mit kleinen monatlichen Investitionen langfristig ein großes Vermögen aufbauen.
Risikostreuung: Fonds investieren in verschiedene Anlagen, was das Risiko im Vergleich zu Einzelinvestitionen reduziert.
Zugang zu Aktienmärkten: VL Investmentfonds bieten die Möglichkeit, in Aktienmärkte zu investieren, was langfristig höhere Renditen als traditionelle Sparformen ermöglichen kann.
Professionelles Management: Bei Union Investment sind erfahrene Finanzexperten für die Verwaltung der Fonds verantwortlich, die Marktchancen nutzen und Risiken managen.
Staatliche Förderung: Anleger können von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage von bis zu 20 Prozent, maximal 80 Euro p.a. profitieren, die die Rendite erhöht. Der Anspruch besteht, wenn das steuerpflichtige jährliches Einkommen 40.000 Euro (Alleinstehende) oder 80.000 Euro (zusammen veranlagte Verheiratete / eingetragene Lebenspartner) nicht übersteigt und der Fonds förderfähig ist (überwiegend, mindestens zu 60 %, in Aktien investiert).
Arbeitgeberbeiträge: Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen, von bis zu 40 Euro erhöht. Arbeitnehmer können aber auch aus dem eigenen Gehalt vermögenswirksame Leistungen ansparen.
Große Auswahl: Für das VL Fondssparen offeriert Union Investment sowohl förderfähige Aktienfonds als auch nicht förderfähige Mischfonds, die sich durch unterschiedliche Risiko-Rendite-Profile auszeichnen, sodass Anleger eine ihren Bedürfnissen entsprechende Anlage wählen können.
11 von 11 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Trotz dieser vielfältigen Vorzüge sollen Sie sich auch der Risiken des VL-Sparens mit Investmentfonds bewusst sein:
Marktrisiko: Wertpapiere sind Marktschwankungen unterworfen. Diese können sich auch auf den Wert Ihrer angesparten Fondsanteile auswirken.
Durchschnittspreiseffekt: In manchen Fällen kann sich der Durchschnittspreiseffekt für Sie auch negativ auswirken. Das ist dann der Fall, wenn der Durchschnittspreis höher als der Einstiegspreis bei einer Einmalanlage ausfällt.
Schwankende Rendite: Die erzielte Rendite kann variieren. Entscheidend dafür ist die Entwicklung der jeweiligen Fonds.
Unsicheres Anlageziel: Es ist nicht garantiert, dass Sie mit dem Sparplan Ihr Anlageziel erreichen. Bei einer negativen Fondsentwicklung könnten Sie am Ende der Ansparphase auch weniger Geld zur Verfügung haben, als Sie eingezahlt haben.
Staatliche Förderung: Im Falle der Kündigung eines VL-Sparplans vor Ende der Laufzeit besteht kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
23 von 25 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
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