Source: https://www.union-investment.de/fonds_depot/uniondepot/uniondepotonline/barrierefreiheit
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Informationen für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Stand: 28. Juni 2025
Union Investment Service Bank AG Weißfrauenstr. 7 60311 Frankfurt am Main
Telefonnummer: 069 58998-6000
Guten Tag,
hier informieren wir Sie über die Barrierefreiheit unserer Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen.
Mit der vorliegenden Information erfüllen wir § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen sollen ermöglichen, dass alle Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information soll zum besseren Verständnis unserer Dienstleistung beitragen. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Die Information ist in 4 Teile gegliedert.
In Teil 1 erläutern wir Ihnen die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen.
Die Teile 2 bis 4 enthalten allgemeine Informationen:
Ein Inhaltsverzeichnis finden Sie unmittelbar vor Teil 1 dieser Information.
Ihre Union Investment Service Bank AG
In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen die Merkmale der von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Das umfasst die folgenden Punkte:
Wertpapierdienstleistungen sind verschiedene Dienstleistungen, welche mit Wertpapieren verbunden sind. Sie werden unter anderem von Banken angeboten. Im deutschen Recht werden die verschiedenen Wertpapierdienstleistungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgeführt. Wertpapiernebendienstleistungen sind verschiedene Dienstleistungen, die gewöhnlich mit einer Wertpapierdienstleistung verbunden sind. Auch für Wertpapiernebendienstleistungen gilt: Sie werden unter anderem von Banken angeboten. Und sie werden im WpHG aufgeführt. Wertpapiere sind, zum Beispiel, Aktien, Inhaberschuldverschreibungen, Investmentfonds und Zertifikate.
Von der Union Investment Service Bank AG (USB) werden aber nur Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen für bestimmte Wertpapiere angeboten. Welche dies sind, entnehmen Sie dem Besonderen Preisverzeichnis der USB. Dieses stellen wir über unsere Webseite zur Verfügung.
Es gibt zudem eine Broschüre, die einen Überblick über Wertpapiere gibt. Diese heißt: Basisinformation über eine Geldanlage in Wertpapieren. Diese Broschüre stellen wir oder unser Vertriebspartner der Genossenschaftlichen Finanzgruppe zur Verfügung.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten, Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen. Zudem erläutern wir Ihnen typische Dienstleistungen, die Sie unter anderem beim Erwerb eines Wertpapiers nutzen können. Zudem erläutern wir Ihnen typische Wertpapiernebendienstleistungen, die Sie bei Geschäften mit Wertpapieren nutzen können.
Sie haben die Möglichkeit Wertpapiere im Wege des Kommissionsgeschäfts über uns zu kaufen oder zu verkaufen. Dabei handelt es sich um eine Wertpapierdienstleistung.
Bei einem Kommissionsgeschäft kaufen wir in unserem Namen aber für Ihre Rechnung Wertpapiere von einer dritten Person. Das bedeutet, dass wir unter unserem Namen mit einer dritten Person für Sie das gewünschte Geschäft abschließen. Kommt das Geschäft zustande, müssen Sie uns den Kaufpreis erstatten. Bei einem Verkauf zahlen wir den Verkaufserlös an Sie aus. In beiden Fällen stellen wir Ihnen eine Rechnung (Wertpapier-Abrechnung) zu. Wenn das Geschäft nicht zustande kommt, informieren wir Sie zeitnah. Wir stellen Ihnen dann eine sogenannte Nichtausführungsanzeige aus.
Der Erwerb von Wertpapieren über die USB erfolgt als beratungsfreies Geschäft. Beratungsfreies Geschäft heißt: Sie selbst treffen Entscheidungen zur Anlage Ihres Vermögens. Konkret bedeutet das: Sie entscheiden, ob und welches Wertpapier Sie kaufen oder verkaufen wollen. Wir geben dazu keine Empfehlung ab.
Die USB bietet grundsätzlich keine Anlageberatung an und spricht keine Empfehlungen aus. Sie können sich aber regelmäßig bei einen Vertriebspartner der Genossenschaftlichen Finanzgruppe zu Wertpapieren beraten lassen.
Wenn Sie uns ohne vorherige Beratung mit dem Kauf eines Wertpapiers beauftragen, gilt: Wir führen vor der Ausführung Ihres Auftrags eine Angemessenheitsprüfung aus, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Angemessenheitsprüfung bedeutet: Wir überprüfen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf ein Wertpapier, um zu beurteilen, ob das Wertpapier für sie angemessen ist. Ein Wertpapier ist angemessen, wenn Sie die damit verbunden Risiken richtig einschätzen können.
Eine solche Angemessenheitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein komplexes Wertpapier erwerben wollen. Ein Wertpapier ist zum Beispiel dann komplex, wenn dessen Struktur schwer nachvollziehbar ist oder damit besondere Risiken verbunden sind. Dies gilt zum Beispiel für den Erwerb von Immobilienfonds.
Für die Angemessenheitsprüfung bitten wir Sie um entsprechende Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen. Anders als bei der Anlageberatung werden Ihre Anlageziele und persönlichen Verhältnisse hierbei nicht berücksichtigt.
Eventuell stellen wir bei der Angemessenheitsprüfung fest, dass ein Wertpapier für Sie nicht angemessen ist. Dann weisen wir Sie darauf hin. Sie können dann trotzdem verlangen, dass wir Ihren Auftrag ausführen. Wir kommen Ihrem Wunsch dann nach und führen den Auftrag aus.
Wir bieten Ihnen außerdem das Depotgeschäft an. Hierbei handelt es sich um eine Wertpapiernebendienstleistung. Depotgeschäft bedeutet, dass wir Ihre Wertpapiere für Sie verwahren. Wir schließen hierzu einen Depotvertrag mit Ihnen ab. Wir eröffnen dann ein Depot für Sie: eine Art Konto, auf dem wir Ihre Wertpapiere verbuchen. Wir nehmen zudem bestimmte Zahlungen (konkret: die Erträge aus Ihren Wertpapieren) für Sie entgegen und schreiben diese Ihrem Depot gut. Auch eine Auszahlung der Erträge auf Ihr Geldkonto ist möglich.
Derzeit führt die USB folgende Arten von Depots:
Die unterschiedlichen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Depots können Sie den Allgemeinen Bedingungen und Sonderbedingungen entnehmen. Diese erhalten Sie auch beim Abschluss des Depotvertrags.
Für den Kauf eines Wertpapiers müssen Sie einen Preis bezahlen. Zudem können mit dem Erwerb eines Wertpapiers weitere Kosten verbunden sein: Bei Investmentfonds müssen Sie zum Beispiel eine laufende Vergütung für die Verwaltung des Fonds bezahlen. Nähere Informationen hierzu können sie dem Dokument Kosteninformation entnehmen. Dieses stellen wir oder Ihr Vertriebspartner der Genossenschaftlichen Finanzgruppe zur Verfügung.
Auch für die Führung Ihres Depots müssen Sie einen Preis bezahlen. Unser Allgemeines Preisverzeichnis wird bei Abschluss des Depotvertrags zur Verfügung gestellt. Außerdem können für die Ausführung von Wertpapierkäufe und Wertpapierverkäufe über eine Börse zusätzliche Kosten anfallen.
Grundsätzlich müssen Sie auf Ihre Einkünfte aus Wertpapieren Steuern bezahlen: Dies sind die sogenannte Kapitalertragsteuer, eventuell der Solidaritätszuschlag und bei Mitgliedschaft in einer Kirche: die Kirchensteuer. Unter Umständen sind Ihre Einkünfte aber auch von der Steuer befreit. Das ist zum Beispiel bei Freibeträgen der Fall, also bestimmten steuerfreien Beträgen. Oder Sie sind durch das Finanzamt von Ihrer Steuerpflicht befreit. Falls Steuern anfallen, werden diese gewöhnlich von uns für Sie an das Finanzamt abgeführt.
Die steuerlichen Auswirkungen von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen sind von Ihren individuellen Umständen abhängig. Sie können sich dazu an eine Steuerberatung wenden.
Bei Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen bestehen zwischen Ihnen und uns gegenseitige Pflichten. Diese werden vertraglich vereinbart. Die gegenseitigen Pflichten stehen unter anderem in unseren Allgemeinen Bedingungen für UnionDepots und Sonderbedingungen. Wir sind verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden zu erbringen.
Bei einmaligen Wertpapierdienstleistungen gibt es keine Vertragslaufzeit. Ein Beispiel dafür ist das Kommissionsgeschäft für den Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren. Bei Kommissionsgeschäften gilt der Auftrag grundsätzlich für einen Geschäftstag. Der Vertrag ist beendet sobald die Wertpapierdienstleistung von uns erbracht wurde. Näheres können Sie unserem Allgemeinen Preisverzeichnis entnehmen.
Unsere Wertpapiernebendienstleistung, die Depotführung ist hingegen auf Dauer angelegt. Der Depotvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Einen Depotvertrag können Sie kündigen. Je nachdem über welche Art von Depot Sie verfügen, müssen Sie dabei unterschiedliche Fristen einhalten:
Ergänzend und für alle anderen Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gilt: Es kann ein gesetzliches Kündigungsrecht beste-hen.
Bei Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gibt es in der Regel keine Garantien. Jede Geldanlage in Wertpapieren birgt auch Risiken. Wir garantieren zum Beispiel nicht, dass sich der Wert eines Wertpapiers in einer bestimmten Weise entwickeln wird. Wir haften auch nicht für Verluste.
Trotzdem können wir oder Sie zur Haftung herangezogen werden, wenn wir oder Sie vertragliche Pflichten verletzen.
Für die Erteilung von Aufträgen (zum Beispiel zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren) bieten wir Ihnen den digitalen Weg an. Sie können hierfür unsere Software namens UnionDepot Online (kurz: UDO) nutzen. Sie können UDO über das Internet aufrufen. Bei der erstmaligen Nutzung von UDO müssen Sie sich freischalten. Dabei erhalten Sie auch Ihre Zugangsdaten für UDO. UDO kann auch über das Handy (Smartphone) benutzt werden.
Sie können für Aufträge außerdem auch das Online-Banking Ihres Vertriebspartners der Genossenschaftlichen Finanzgruppe (zum Beispiel Ihrer Bank) nutzen. Das Online-Banking können Sie über das Internet aufrufen. Sie benötigen dafür Zugangsdaten (zum Beispiel einen so genannten VR-Netkey). Diesen können Sie bei Ihrem Vertriebspartner beantragen. Sie können das Online-Banking Ihres Vertriebspartners auch über Ihr Handy (Smartphone) aufrufen. Über die Barrierefreiheit des Online-Bankings informiert Sie Ihr Vertriebspartner in einem gesonderten Informationsdokument.
Das sollten Sie bei der Nutzung der digitalen Wege beachten:
Beim Abschluss eines Depotvertrags können Sie ein Widerrufsrecht haben. Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt von den folgenden Bedingungen ab:
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, gelten die folgenden Bedingungen:
Auch bei Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren kann Ihnen ein Widerrufsrecht zustehen. Ein Widerrufsrecht besteht dabei prinzipiell nicht, wenn Sie den Kauf eines Wertpapiers als Präsenz-Geschäft oder Fernabsatz-Geschäft getätigt haben. Genauere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie im Antrag zur Depoteröffnung. Zudem erteilen wir Ihnen eine Widerrufsbelehrung.
Im Folgenden beschreiben wir Ihnen den Vertragsablauf bei einem Depotgeschäft. Der Ablauf eines Depotvertrags umfasst:
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde.
Beschwerde bei der USB Ihre Zufriedenheit ist für uns sehr wichtig. Daher wollen wir Ihnen die Möglichkeit zur Kritik geben.
Wenn Sie eine Beschwerde zu unserer Dienstleistung haben, können Sie diese elektronisch, schriftlich oder mündlich äußern:
Union Investment Service Bank AG Kundenservice Weißfrauenstr. 7, 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 58998-6000 E-Mail: service@union-investment.de
Wir bitten Sie, bei einer Beschwerde die folgenden Punkte zu beachten:
Ihre Angaben helfen uns, Ihre Beschwerde möglichst schnell zu bearbeiten, eventuelle Rückfragen mit Ihnen zu klären und Ihnen verlässlich zu antworten.
Wir versuchen stets, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu beantworten. Die Dauer der Bearbeitung hängt vor allem davon ab, wie komplex Ihr Anliegen ist. Zudem hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, ob wir andere Unternehmen beziehungsweise Personen einbeziehen müssen, zum Beispiel unsere externen Dienstleister.
Grundsätzlich bemühen wir uns, Ihnen innerhalb von drei Wochen zu antworten. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber informieren. Wir nennen Ihnen dann auch den Grund für die Verzögerung. Zudem teilen wir Ihnen mit, wann wir die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abschließen. Wenn wir Ihre Beschwerde bearbeitet haben, erhalten Sie in kurzer Zeit eine ausführliche Antwort.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können Ihre Beschwerde auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen.
Die Postadresse ist: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Die BaFin gibt Ihnen im Internet wichtige Informationen zu Beschwerden über Unternehmen, die sie beaufsichtigt. Sie finden diese Informationen unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html bzw. https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/beschwerdenstreitschlichtung_node.html
Außergerichtliche Streitbeilegung Außergerichtliche Streitbeilegung heißt, dass ein Streit ohne ein Gericht geschlichtet wird. Das ist meistens weniger kompliziert. Wenn Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung wollen, können Sie sich an bestimmte Verbraucher-Schlichtungsstellen wenden.
Schlichtung durch die Ombudsstelle für Investmentfonds Helfen kann Ihnen die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI. Mehr Informationen zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie unter https://www.ombudsstelle-investmentfonds.de . Die genauen Regelungen der Schlichtungsstelle finden Sie auch in einer speziellen Ordnung. Die Ordnung heißt: Verfahrensordnung für die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten bei der Ombudsstelle für Investmentfonds.
Wir stellen Ihnen die Ordnung auf Wunsch gern zur Verfügung.
Ihre Beschwerde an die Schlichtungsstelle müssen Sie schriftlich verfassen. Bitte schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die Schlichtungsstelle.
Die Postadresse ist: Büro der Ombudsstelle des BVI BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin
Die E-Mail-Adresse ist: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Weitere Schlichtungsstellen Helfen kann Ihnen die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank oder die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Schlichtungsstellen bearbeiten jeweils bestimmte Beschwerden. Das hängt davon ab, welche Rechtsgrundlagen angewendet werden müssen. Sie müssen prüfen, welche Schlichtungsstelle Ihre Beschwerde bearbeitet. An diese Schlichtungsstelle wenden Sie sich.
Wenn Sie Beschwerden zu Finanzdienstleistungen haben, werden grundsätzlich die folgenden Rechtsgrundlagen angewendet:
Die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bearbeitet Beschwerden, bei denen die Rechtsgrundlagen (1) bis (5) angewendet werden müssen. Die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank bearbeitet Beschwerden, bei denen die Rechtsgrundlagen (6) und (7) angewendet werden müssen.
Die genauen Regelungen der Verbraucher-Schlichtungsstellen finden Sie in den jeweiligen Verfahrensordnungen. Die Schlichtungsstellen stellen Ihnen die Ordnungen auf Wunsch gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die jeweilige Schlichtungsstelle.
Die Postadresse der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank ist: Deutsche Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main
Die E-Mail-Adresse ist: schlichtung@bundesbank.de
Die Postadresse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Die E-Mail-Adresse ist: schlichtungsstelle@bafin.de
Gerichtliche Streitbeilegung Sie wollen keine außergerichtliche Streitbeilegung, sondern eine gerichtliche Klärung? Dann können Sie auch eine Klage beim Gericht einreichen.
Sie möchten wissen, wie wir die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil der Information informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:
Nach diesen Rechtsgrundlagen müssen unsere Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen. Die Prinzipien gelten auch für die Informationen zu unserer Dienstleistung, was wir mit der vorliegenden Information erfüllen. Zudem gelten die Prinzipien für die Erbringung unserer Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Dazu gehört insbesondere die Barrierefreiheit unserer Depoteröffnungsstrecken und die Software UnionDepot-Online (UDO) und die UDO-App, die im Rahmen der Depotführung genutzt werden können.
Das sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit:
Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir in Bezug auf unsere Dienstleistung wie folgt:
Für unsere Depoteröffnungsstrecken und die Software UnionDepot-Online (UDO) und die UDO-App gilt:
Für die vorliegende Information sowie sämtliche Informationen, Quartalsauszüge und Dokumente im Rahmen der Depotführung gilt:
Für die vorliegende Information gilt:
Für Informationen, Quartalsauszüge und Dokumente im Rahmen der Depotführung gilt:
Für die vorliegende Information und sonstige Informationen, Quartalsauszüge und Dokumente im Rahmen der Depotführung gilt:
Werden für die Durchführung einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung unsere Depoteröffnungsstrecken, die Software UnionDepot-Online (UDO) oder die UDO-App, in Anspruch genommen, gilt: Auch diese erfüllen die zuvor beschriebenen Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Bei der Durchführung der Dienstleistung im persönlichen Kontakt innerhalb oder außerhalb der Filiale werden individuelle, barrierefreie Lösungen zur Verfügung gestellt.
Sie sind der Meinung, dass unsere Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen nicht die Anforderungen des BFSG erfüllen? In diesem Teil der Information informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können. Sie können einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Die Marktüberwachungsbehörde prüft dann, ob gesetzliche Maßnahmen gegen uns eingeleitet werden.
Die Bundesländer haben eine zentrale Marktüberwachungsbehörde festgelegt. Sie können sich an die folgende Stelle wenden:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz" Robert Richard Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel.: (0391) 567 4530 E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
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