Source: https://www.union-investment.de/fonds_depot/uniondepot/besonderes-preis-leistungsverzeichnis-drittfonds
[...]
Startseite UnionDepot Besonderes Preis- und Leistungsverzeichnis Drittfonds
zu Drittfonds und weiteren Wertpapieren anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und Produktanbieter, die in UnionDepot verwahrfähig sind.
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main
Hier finden Sie produktbezogene Konditionen. Dazu gehören Ausgabeaufschläge, Verwaltungsvergütungen oder laufende Kosten. Diese Angaben erhält die Union Investment Service Bank AG von externen Datenlieferanten. Die jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Produktanbieter sind für die Richtigkeit und die Aktualität der Angaben verantwortlich. Die Union Investment Service Bank AG übernimmt dafür keine Haftung.
Käufe von Anteilen werden durch die Fondsbeschaffungsplattform Attrax Financial Services S. A. ausgeführt. Aufträge zu weiteren Wertpapieren werden gemäß der Ausführungsgrundsätze durch Attrax Financial Services S. A. weitergeleitet.
Produktsuche
KVG / Produktanbieter
Sparplanfähig
5971 von 5971 Produkten
Vorherige Seite
1
2
3
4
5
598
Nächste Seite
Ein Umtausch ist bei den Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht möglich. Der Wechsel in einen anderen Fonds erfolgt immer als getrennter Verkauf mit separatem Kauf.
Sparpläne für Drittfonds, ETFs und ETCs können ab 50 Euro monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingerichtet werden. Der Einzug der Sparraten erfolgt in der Regel zum 15. eines Monats.
Ab einem Guthaben von EUR 20.000,- ist in der Regel die Einrichtung eines Auszahlplanes für Drittfonds möglich. Die Auszahlung erfolgt immer zum 20. eines Monats.
Bei den Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften ist die Nutzung der Ansparoptimierung sowie der Teilliquidation nicht möglich.
Die ausgeschütteten Beträge werden grundsätzlich im selben Fonds zum Anteilwert wieder angelegt. Die Wiederanlage erfolgt umgehend nach Erhalt der Ausschüttungsdaten von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Ausschüttung von Fremdwährungs-Drittfonds werden grundsätzlich in Euro per Überweisung oder Scheck ausgezahlt. Kleinstbeträge werden in Euro per Überweisung oder Scheck ausgezahlt.
Der Abschluss eines VL-Vertrages ist bei den Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht möglich.
Die Einreichung eines Preislimits bei Transaktionen, die die Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften betreffen, ist nicht möglich.
DEKA-Fonds: DEKA-Fonds können im UnionDepot grundsätzlich verwahrt werden, allerdings ist ein Kauf von Fondsanteilen nicht möglich. Ein Übertrag zugunsten des UnionDepots ist jederzeit möglich. Bei Verkäufen aus dem UnionDepot können nur ganze Stücke veräußert werden. Carmignac-Fonds: Carmignac-Fonds haben eine Mindestanlage von 1 oder 0,1 Anteilen, welche bei Einzelorders zu beachten ist. Sparpläne hingegen überschreiten mit aggregierter Gesamtausführung 1 x im Monat die Mindestanlage und stellen daher generell kein Problem dar.
Sonstige Hinweise Betragsorder bei Verkauf: Ist der georderte Verkaufsbetrag am Wertermittlungstag, zu dem die Ausführung erfolgt, nicht durch einen entsprechenden Depotgegenwert gedeckt, so werden alle Anteile des jeweiligen Unterdepots veräußert.
Drucken Nach oben