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Startseite Fonds verstehen Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Mit der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten („Offenlegungsverordnung“) will die Europäische Union (EU) die Transparenz im Finanzsektor erhöhen. Finanzmarktteilnehmer müssen seit dem 10. März 2021 unterschiedliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, die sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Produkte betreffen. Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsrisiken und der Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds haben könnten.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bereits bekannten Risikoarten wie beispielsweise Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko und können die Wesentlichkeit dieser Risiken beeinflussen.
Investitionsentscheidungen werden bei Union Investment auf Basis eines fundamentalen Research-Prozesses getroffen. Dabei ist auch das Prinzip der ESG Integration bei allen Investitionsentscheidungen verankert. Unter ESG Integration versteht man die systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den wesentlichen Schritten des Investmentprozesses. Nachhaltigkeitsfaktoren sind dabei unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in den fundamentalen Researchprozess wird bei Union Investment grundsätzlich über ein ESG Committee sichergestellt. Es behandelt unter anderem spezielle Unternehmen, Sektoren und Länder, die aufgrund konkreter Geschehnisse und/oder struktureller Trends unter Nachhaltigkeitsaspekten für Risiko-, Ertrags- und Bewertungsüberlegungen von besonderer Relevanz sind. Das Committee gibt bindende Investmentsignale und Empfehlungen mit Relevanz für alle betroffenen Assetklassen und alle Portfoliomanager.
Nachhaltigkeitsanalysten und Portfoliomanager analysieren die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken für eine entsprechende Branche bzw. Assetklasse und erweitern damit die klassische Fundamentalanalyse um finanziell relevante Nachhaltigkeitsrisken.
Die Ergebnisse der ESG Analyse und einzelne Nachhaltigkeitsfaktoren werden dokumentiert. Die Portfoliomanager von Union Investment greifen auf diese Dokumentation zu und können die Nachhaltigkeitsrisiken von Portfolios einsehen, messen und ihren Investitionsentscheidungen zu Grunde legen.
Um Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, sucht das Portfoliomanagement den konstruktiven Dialog mit den Emittenten, in die investiert wird. Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Emittenten in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit Nachhaltigkeitsfaktoren stehen können.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren kann langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung einer Investition haben. Emittenten mit mangelhaften Nachhaltigkeitsstandards können anfälliger für Ereignis-, Reputations-, Regulierungs-, Klage- und Technologierisiken sein. Diese Risiken im Bereich Nachhaltigkeit können unter anderem Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung oder der Investition haben. Das Eintreten dieser Risiken kann zu einer negativen Bewertung der Investition führen, die wiederum Auswirkungen auf die Rendite des Fonds haben kann.
10.03.2021: Initiale Veröffentlichung
Als Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind wir durch die genossenschaftlichen Prinzipien seit jeher zu verantwortlichem Handeln verpflichtet und setzen dies sowohl auf Unternehmensebene als auch in unserem Kerngeschäft, dem Fondsmanagement, um. Nachhaltigkeit ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses von Union Investment. Um diesem Selbstverständnis gerecht zu werden, ist die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen fest verankert. Diese können Sie über folgende Links herunterladen:
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Statement on principal adverse impacts of investment decisions on sustainability factors - Summary
Zur Erfüllung der für uns geltenden Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2024/3005 stellen wir nachfolgend die entsprechenden Informationen als PDF-Dokumente zur Verfügung. Details zu Inhalt und Anwendungsbereich entnehmen Sie bitte den verlinkten Unterlagen.
Offenlegungen gemäß Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2024/3005
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