Source: https://www.union-investment.de/fonds_depot/fonds_verstehen/lexikon/uebernahmekodex
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Eine durch die Börsensachverständigenkommission veröffentlichte Empfehlung zum Verhalten betroffener Unternehmen bei öffentlichen Übernahmeangeboten. Ziel ist es, Marktmanipulationen vorzubeugen und dazu beizutragen, dass öffentliche Übernahmeangebote alle notwendigen Informationen für den Anleger enthalten.
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