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Bestimmte Erträge aus inländischen Quellen (insbesondere Dividenden, Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien) werden bereits im Fonds mit einer Körperschaftssteuer in Höhe von 15% (bei Immobilienerträgen zzgl. Solidaritätszuschlag) belastet. Ausländische Quellensteuern sind nicht anrechenbar.
Der Gesetzgeber hat allerdings sogenannte Teilfreistellungen eingeführt. Dies bedeutet, dass ein gewisser Prozentsatz des Zahlungsstroms und der Vorabpauschale auf Anlegerebene steuerfrei bleibt.
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