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Für die Bewertung der Immobilien sind beim Offenen Immobilienfonds unabhängige Immobiliensachverständige verantwortlich. Der Sachverständigenausschuss setzt sich aus mindestens drei Experten zusammen, die ihre Urteile durch Mehrheitsbeschluss fällen. Die Tätigkeit der Sachverständigen ist an die Voraussetzung der persönlichen Integrität, der wirtschaftlichen Unabhängigkeit sowie der einschlägigen Berufserfahrung auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien geknüpft. Die Bestellung jedes Sachverständigen erfolgt grundsätzlich für drei Kalenderjahre mit der Möglichkeit der Wiederbestellung. Jede Sachverständigenbestellung ist der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) anzuzeigen.
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