Source: https://www.union-investment.de/fonds_depot/fonds_verstehen/lexikon/quellensteuer
[...]
Startseite Fonds verstehen Lexikon Quellensteuer
Nach dem Quellenprinzip erhobene Steuer, das heißt die Steuer wird erhoben am Ort und zur Zeit des Entstehens der steuerpflichtigen Zahlung. Dabei wird der Schuldner der Zahlung gesetzlich zur Einbehaltung und Abführung des Steuerbetrags verpflichtet. Die Einkommensteuer ist in Form der Lohnsteuer die bekannteste Quellensteuer.
1 von 4 Personen fanden diesen Eintrag hilfreich.
War dieser Eintrag hilfreich für Sie?
Ja
Nein
Drucken Nach oben