Source: https://www.union-investment.de/fonds_depot/fonds_verstehen/lexikon/kapitalwahlrecht
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Ein Kapitalwahlrecht kann sowohl bei privaten Altersvorsorgeverträgen als auch in bestimmten Fällen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge vereinbart werden.
Der Versicherte erhält dadurch das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist, statt der vereinbarten laufenden Rentenzahlungen, eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen.
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