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Ab April 2019 erhalten Sie von der Union Investment Service Bank AG im eigenen Namen und im Namen Ihrer betreuenden Bank mindestens einmal jährlich die nach § 63 Abs. 7 Satz 6 WpHG vorgeschriebene Kosteninformation. Hier finden Sie umfangreiche kundenindividuelle Angaben zu den im Bezugszeitraum tatsächlich angefallenen Kosten für Fonds und erbrachte Wertpapierdienstleistungen sowie Wertpapiernebendienstleistungen. Damit Sie die Aufstellung leicht nachvollziehen können, haben wir die einzelnen Positionen anhand eines Beispiels erläutert.
Die im Bezugszeitraum (vorangegangenes Kalenderjahr) in Ihrem UnionDepot entstandenen Kosten wurden für jedes Unterdepot detailliert ermittelt. Kosten auf Gesamtdepotebene, wie beispielsweise die Depotgebühr, sind am Ende der Kosteninformation separat aufgeführt.
1. Angaben je Unterdepot
Für jedes Unterdepot, das Sie bei Union Investment führen, sind die Kosten getrennt nach einmaligen und laufenden Kosten jeweils in Euro und Prozent ausgewiesen. Beide Kostenarten gliedern sich in Dienstleistungskosten, davon Zahlungen Dritter, Produktkosten und Fremdwährungskosten.
2. Dienstleistungskosten
Zu den Dienstleistungskosten zählen Gebühren und Vergütungen, die Ihre betreuende Bank für erbrachte Wertpapierdienstleistungen einmalig oder laufend erhält.
Werden beispielsweise bei einem Ausgabeaufschlag von 5 Prozent 100 Euro angelegt, entspricht die gesamte Anlagesumme 105 Prozent. Somit beträgt der Ausgabeaufschlag 4,76 Euro und es werden 95,24 Euro investiert.
3. Davon Zahlungen Dritter
Mit diesem Begriff sind Kosten gemeint, die Ihre Bank für die Vermittlung als Provision erhält. Hier sehen Sie genau, welcher Anteil der Gesamtkosten an Ihre betreuende Bank fließt. Die Kosten „davon Zahlungen Dritter“ sind grundsätzlich identisch mit den Dienstleistungskosten und können wie diese in einmalige und laufende Kosten untergliedert werden.
4. Produktkosten
Produktkosten sind die Kosten des Fonds abzüglich der Provisionen, d.h. der Zahlungen Dritter.
5. Fremdwährungskosten
Wenn Sie einen Fremdwährungsfonds kaufen oder verkaufen, fallen Aufwände für einen Währungstausch an.
6. Gesamtkosten
Die Gesamtkosten sind die Summe aller Beträge in Euro.
7. Wert in Prozent
Der Wert in Prozent wird für die einmaligen und für die laufenden Kosten ermittelt. Er bezieht sich
8. Anlassbezogene Kosten
Anlassbezogene Kosten sind insbesondere erfolgsabhängige Vergütungen. Bei Fonds von Union Investment sind erfolgsabhängige Vergütungen die einzige Art von anlassbezogenen Kosten. Auch bei vielen Drittfonds ist dies der Fall. Die anlassbezogenen Kosten zählen zu den laufenden Produktkosten. Ein Erfolg ist dann gegeben, wenn aufgrund einer guten Managementleistung der Fonds die Wertentwicklung seines Vergleichsmaßstabes übertroffen hat. Näheres dazu erfahren Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt des Investmentfonds.
9. Depotgebühr
Die Kosten für Nebendienstleistungen wie die Depotgebühr werden auf Gesamtdepotebene in Euro und Prozent ausgewiesen. Informationen zu den aktuell gültigen Depotgebühren finden Sie im Allgemeinen Preisverzeichnis der Union Investment Service Bank AG.
10. Durchschnittlicher Jahresdepotwert
Der durchschnittliche Jahresdepotwert wird berechnet, indem die bewerteten Depotbestände aller Tage addiert und dann durch die Anzahl der Tage eines Jahres geteilt werden. Für die Ermittlung des prozentualen Wertes wird die Depotgebühr ins Verhältnis zum durchschnittlichen Jahresdepotwert gesetzt.
Muss ich die Kosten überweisen? Antwort: Nein, es handelt sich lediglich um eine Kosteninformation und nicht um eine Rechnung. Die ausgewiesenen Kosten mindern die Rendite und sind in Ihrem Depotwert bereits berücksichtigt.
Ich habe letztes Jahr mein Depot aufgelöst. Wieso werden mir jetzt Kosten berechnet? Antwort: Das Dokument dient lediglich Ihrer Information. Alle Kosten wurden bereits bei der Depotauflösung berücksichtigt. Dementsprechend handelt es sich nur um Kosten, die bis zur Depotauflösung entstanden sind.
Kosten mindern die Rendite Ihres UnionDepots. Sie verteilen sich aber nicht gleichmäßig auf die gesamte Haltedauer Ihrer Geldanlage. Es gibt Kosten, die nur einmalig beim Kauf und Verkauf anfallen oder die laufend während der Haltedauer des Fonds anfallen. Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten für den Erwerb des Produktes bemerkbar. Der Einfluss dieser einmaligen Kosten auf die Rendite vermindert sich aber bei längerer Haltedauer. Deshalb sollte bei der Kostenbetrachtung immer der empfohlene Mindestanlagehorizont mit berücksichtigt werden.
Bei weiterführenden Fragen zu Ihrer Ex-post-Kosteninformation steht Ihnen unser Kundenservice unter Telefonnummer: 069 58998 6060 E-Mail-Adresse: service@union-investment.de
oder Ihr Berater gerne zur Verfügung.
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