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Startseite Blog Was ist ein Freistellungsauftrag?
Sparer können Zinsen und andere Erträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei behalten. Wie das funktioniert und was zu beachten ist.
Dienstag, 23.12.2025
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Ob Zinsen vom Sparbuch oder Erträge aus der Fondsanlage: Wer spart, möchte auch, dass das Geld sich vermehrt. Bis zu einem gewissen Betrag ist das Plus beim Sparen sogar steuerfrei. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag beträgt für Ledige 1.000 Euro; für Verheiratete, die ihre Steuern gemeinsam zahlen, beträgt er 2.000 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird allerdings nicht automatisch berücksichtigt – und genau hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel.
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Mit dem Freistellungsauftrag stellen Sie sicher, dass Ihnen – für Erträge innerhalb des Sparerpauschbetrags – keine Steuern abgezogen werden. Diesen Auftrag erteilen Sie den Stellen, bei denen Sie Erträge erhalten: also zum Beispiel bei Ihrer Hausbank für Ihr Tagesgeldkonto, bei der Bausparkasse für Ihren Bausparvertrag und bei der Fondsgesellschaft für Ihre Fondsanlage. Die Institute stellen Ihnen dafür Formulare zur Verfügung. In den meisten Fällen ist dies auch ganz unkompliziert online möglich. Ihren Freistellungsauftrag von Union Investment finden Sie hier .
Wenn Sie bei unterschiedlichen Finanzdienstleistern Erträge erwirtschaften, ist zu beachten, dass Sie den Sparerpauschbetrag entsprechend aufteilen. Für welchen Betrag Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, hängt davon ab, mit welchem Ertrag Sie jeweils rechnen.
Bei festverzinslichen Geldanlagen ist dies relativ leicht. Wenn Sie 20.000 Euro zu einem Zinssatz von zwei Prozent fest angelegt haben, wissen Sie genau, dass Sie dafür 400 Euro Zinsen im ersten Jahr erhalten. Bei einer Fondsanlage ist die Sache schon etwas komplizierter – schließlich kann sich das Portfolio an Wertpapieren in einem aktiv gemanagten Fonds verändern. Und damit variiert auch die Höhe an Zinsen und Dividenden, die dem Fonds in jedem Jahr zufließen. Als Orientierung finden Sie auf der Produktinformation unserer Fonds eine Freistellungsempfehlung. Gut zu wissen: Sie können Ihren Freistellungsauftrag bei Bedarf auch unterjährig erhöhen, falls er nicht ausgereicht haben sollte.
Wenn Sie sich unsicher sind, hilft Ihnen selbstverständlich auch Ihr Bankberater beim Ausfüllen Ihres Freistellungsauftrages. In jedem Fall ist es empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, ob die Höhe der Freistellungsaufträge noch ausreicht oder eventuell angepasst werden muss.
Der ursprüngliche Beitrag vom 29. September 2023 wurde jetzt aktualisiert.
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3 Beiträge
Dr. Karl Clausecker 26.10.2023
Genügt es wie bisher nicht mehr den Freibetrag mit der Steuererklärung nachträglich berücksichtigen zu lassen? Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort
Antworten
Union-Investment 27.10.2023
Antwort zu Kommentar von Dr. Karl Clausecker
Guten Tag Herr Dr. Clausecker, den Freibetrag können Sie nach wie vor in der Steuererklärung nachträglich berücksichtigen lassen und so die gezahlten Steuern (die im Rahmen des Freistellungsauftrags hätten freigestellt werden können) über die Steuererklärung zurückholen. Der Freistellungsauftrag bietet hingegen die Vorteile, dass bis zum freigestellten Betrag erst gar keine Steuern abgezogen werden. Das Kapital kann dadurch weiterhin an der Wertentwicklung teilnehmen und die Steuererklärung vereinfacht sich hierdurch im Normalfall. Viele Grüße aus Frankfurt, Eva Nokwe
Roland Ortgiese 26.10.2023
Guten Tag, was kann ich tun wenn ich nicht mehr feststellen kann in welcher Höhe ich in der Vergangen- heit ich den alten Freibetrag verteilt habe? Soll ich den neuern Freibetrag bei meinen Banken neu verteilen? Vielen Dank. MfG Roland Ortgiese
Union-Investment 26.10.2023
Antwort zu Kommentar von Roland Ortgiese
Hallo Herr Ortgiese, wenden Sie sich in diesem Fall gern an Ihren Bankberater. Dieser kann mit Ihnen prüfen, wie Ihr Freistellungsauftrag verteilt ist und Anpassungen mit Ihnen vornehmen. Wenn Sie vor diesem Jahr einen Freistellungsauftrag gestellt hatten, wurde dieser zum Jahreswechsel entsprechend Ihrer Verteilung prozentual auf den neue Gesamtbetrag von 1.000 Euro erhöht. Viele Grüße Niklas Zgraja
Schober, Paul 20.11.2025
Guten Tag, der Link Freistellungsrechner führt leider nicht mehr, wie früher, zum Rechner, sondern zu einer Vergleichstabelle für verschiedene Fonds. Damit leider wertlos, wenn man die Höhe des Freistellungsbetrags abschätzen möchte. MfG Paul Schober
Union-Investment 20.11.2025
Antwort zu Kommentar von Schober, Paul
Hallo Herr Schober, vielen Dank für Ihren Hinweis. Unsere Rechner werden derzeit wegen Barrierefreiheitsgesetzes (BFSG) aktualisiert. Voraussichtlich wird der Freistellungsrechner daher erst im Laufe des Jahres 2026 aktualisiert wieder zur Verfügung stehen. Wir bitten daher um Geduld. Viele Grüße Steffi Rogge
awerwer
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