Source: https://www.union-investment.de/blog/tipps-zum-sparen-fuer-kinder
[...]
Startseite Blog Fünf Tipps zum Sparen für Kinder
Schule, Ausbildung, Führerschein? Früh mit dem Geldanlegen für den Nachwuchs zu beginnen lautet unser wichtigster Rat.
Mittwoch, 08.07.2020
Diesen Beitrag teilen
Den Kindern einen guten Start in ein selbstständiges Leben zu ermöglichen – diesen Wunsch haben alle Eltern. Der gute Vorsatz ist schnell gefasst, rückt aber bei den vielen kleinen und großen Alltagsaufgaben schnell wieder in den Hintergrund. Das Kind ist ja noch klein, und man hat Zeit … Schade, denn der Zeitfaktor ist gerade bei der Geldanlage für Kinder der entscheidende Aspekt für alle Familien – egal ob man wenig oder viel Geld anlegen möchte. Am besten beginnt man daher mit dem Sparen so schnell wie möglich. Hier unsere fünf Tipps für das Sparen für Kinder.
Sie interessieren sich für die Finanzwelt? Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie einmal im Monat alle Neuigkeiten rund ums Geld.
Newsletter abonnieren
Zeit ist Geld. Der Zeitfaktor ist beim Sparen für Kinder der wichtigste Aspekt. Je mehr Zeit Sie zum Sparen haben, desto besser. So kommt am Ende in der Regel mehr zusammen. Und weil für die Zukunft der Kinder über viele Jahre gespart wird, lohnen sich auch kleine Sparraten. Mit einem Fondssparplan hilft der sogenannte Durchschnittspreiseffekt zusätzlich beim Sparen.
Ob Ausbildung, Studium oder Führerschein – es gibt viele Anlässe, die Kinder auf dem Lebensweg zu unterstützen. Was kostet das, und wie viel können Sie dafür monatlich auf die hohe Kante legen? Wenn Sie sich dies vor Augen führen, erhalten Sie eine Einschätzung darüber, welche Ziele für Sie realistisch sind. Möchten Sie beispielsweise für den Führerschein Ihres Kindes sparen, sollten Sie ein Sparziel von 2.000 Euro festlegen. Für Ausbildung oder Studium muss man schon mehr Geld einplanen. Je nach Stadt und Art der Ausbildung kommen da leicht zwischen 10.000 und 20.000 Euro zusammen. Anhand dieses persönlichen Sparziels können Sie dann die monatliche Sparrate und Laufzeit festlegen. Bei der Planung hilft ein Sparplanrechner.
Wichtig ist, dass Sie beim Sparen dranbleiben. Legen Sie konsequent einen festen Betrag monatlich zur Seite, dann kommen Sie gar nicht erst in Versuchung, das Geld für andere Dinge auszugeben. Selbst mit kleinen monatlichen Beträgen kann so über die Jahre ein ordentlicher Gesamtbetrag zusammenkommen.
Eröffnen die Eltern ein Konto oder Depot für den Nachwuchs, dann sind die Erträge des Kindes steuerpflichtig. Gleichzeitig hat das Kind einen eigenen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro. Dafür bitte einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Die Eltern können dann im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht zwar über das Depot verfügen, rein rechtlich gehört das Geld allerdings dem Kind. Mit dem 18. Lebensjahr des Kindes läuft diese Vertretungsmacht der Eltern aus, und das Kind kann frei über das Geld verfügen. Bei älteren Kindern ist zu beachten, dass Erträge über 455 Euro im Monat dazu führen, dass diese nicht mehr kostenlos in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Außerdem darf das Vermögen des Kindes einen Betrag von 7.500 Euro nicht übersteigen, damit der Anspruch auf Bafög nicht erlischt.
Für klassische Sparformen wie das Sparbuch oder das Tagesgeldkonto gibt es aktuell nur geringe oder gar keine Zinsen. Eine Alternative sind Fondssparpläne. Das Sparen für den Nachwuchs ist hier schon ab 25 Euro monatlich möglich. Mit einem Sparplanrechner können Sie mit unterschiedlichen Beträgen, Laufzeiten und Annahmen rechnen und so eigene Berechnungen durchführen.
Bitte lesen Sie den Disclaimer.
4 von 7 Personen fanden diesen Eintrag hilfreich.
War dieser Eintrag hilfreich für Sie?
Ja
Nein
1 Beiträge
Kauch 27.1.2025
Danke für diesen aufklärenden Artikel. Er zeigt jedoch, wie wenig ernst die Politik es mit unserem Nachwuchs nimmt. Durch die konsequente Besteuerung oberhalb des Freibetrags von 1 Tsd. € wird der Vermögensaufbau für Kinder zur Lachnummer. Ganz abgesehen vom Wegfall von BaföG und unter Umständen eintretender Krankenversicherungspflicht. Wohin kann man sich wenden um diese Ignoranten in der Politik zu einem Umdenken zu bewegen. Für mich bedeutet das, den Wegfall der genannten Hemmnisse zu erreichen und Beträge bis zur Volljährigkeit generell von der Kapitalertragsteuer zu befreien.
Antworten
Union-Investment 28.1.2025
Antwort zu Kommentar von Kauch
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Beitrag. Für die gewünschten Änderungen ist der Gesetzgeber der richtige Anrpechpartner. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg. Gruß aus Frankfurt, H. Fincke
awerwer
Name E-Mail
Nachricht
Ich möchte über neue Kommentare zu diesem Artikel per E-Mail informiert werden.
Netiquette
Kommentar senden
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Nach dem Absenden Ihres Kommentars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ihr Kommentar wird erst nach Ihrer Bestätigung veröffentlicht.
* Alle mit einem Sternchen versehenen Felder sind Pflichtfelder, ohne die Sie Ihren Kommentar nicht absenden können.
3.7.2025Familien- & Altersvorsorge
Taschengeld ist eine große Sache für Kinder. Ist der Schulstart ein guter Zeitpunkt, um damit zu starten? Und wie viel sollte man geben?
Ratgeber
Vier Tipps für den richtigen Umgang mit Geld.
Neue Regelungen rund um Ihr Geld
Drucken Nach oben