Source: https://www.union-investment.de/blog/finanzen_was_2025_wichtig_wird
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Neue Regelungen rund um Ihr Geld
Dienstag, 04.03.2025
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Was erwartet Sie nach den Neuwahlen in finanzieller Sicht? Weniger Steuern? Mehr Kindergeld? Geringere Energiepreise? Welche Wahlversprechen tatsächlich realisiert werden, bleibt abzuwarten. Denn zunächst muss eine handlungsfähige Regierung gebildet werden. Erst dann können neue Gesetze formuliert und beschlossen werden. Bis dahin gelten die Regelungen, die noch die Ampelregierung für 2025 auf den Weg gebracht hat.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen in Punkto Finanzen herausgepickt – alphabetisch geordnet.
Seit Anfang 2025 können Sie den gesamten öffentlichen Nahverkehr für eine niedrige Pauschale nutzen. Das Ticket kostet nun zwar 58 Euro im Monat (statt 49 Euro), aber es bleibt eine große Ersparnis für Pendler und Vielreisende. Da sich die SPD klar für den Erhalt des Tickets ausgesprochen hat und die CDU es prinzipiell für „eine gute Idee“ hält, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Deutschlandticket – zumindest bis Ende 2025 – bleibt.
Die persönlichen Freibeträge im Erbschaftsfall sind zum Jahresbeginn gestiegen: Die steuerfreie Pauschale für anfallende Kosten, zum Beispiel für eine Beerdigung, wird von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben – ohne dass Sie die einzelnen Kosten nachweisen müssen.
Eine Steuererleichterung betrifft die Erhöhung des Grundfreibetrags. Seit dem 1. Januar 2025 fällt für 12.096 Euro des Einkommens nun keine Einkommenssteuer mehr an. Das sind 312 Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2024. Sie sind verheiratet? Dann können Sie sich über den doppelten Grundfreibetrag freuen: Sie können zusammen 24.192 Euro steuerfrei einnehmen. Es ist anzunehmen, dass der Grundfreibetrag im Jahresverlauf sogar noch weiter steigen wird und die Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz angehoben werden. Auch die Erhaltung des steuerbegünstigten Ehegattensplittings scheint gewiss.
Das Kindergeld stieg zum 1.1.2025 um 60 Euro auf jährlich 3.060 Euro. Das entspricht einer monatlichen Zahlung von 255 Euro statt vormals 250 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls auf 9.600 Euro pro Kind erhöht und der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien um 5 Euro, also auf 25 Euro im Monat. Auch die Kinderbetreuungskosten können nun in größerem Umfang steuerlich geltend gemacht werden: In der Steuererklärung können jetzt 6.000 Euro unter Sonderausgaben eingetragen werden. Davon können 80 Prozent abgesetzt werden, also 4.800 pro Kind und Jahr. Vormals waren es 4.000 Euro.
Die Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent angehoben. Dazu gehören beispielsweise auch Kurzzeitpflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Auch der Entlastungsbetrag für häusliche Pflege wurde von 125 Euro (2024) auf 131 Euro im Monat angehoben. Pflegegeld gibt es bis zu 990 Euro monatlich (Pflegegrad 5, 2024 waren es 947 Euro) und Pflegesachleistungen werden nun bis maximal 2.299 Euro (Pflegegrad 5, 2024: 2.200 Euro) übernommen.
Seit dem 9. Januar 2025 können Sie innerhalb der EU mitten in der Nacht oder am Wochenende Geld auf ihrem Konto empfangen. Ab Oktober können Sie dann auch Geld in Echtzeit überweisen. Einige Banken bieten schon heute das kostenlose Empfangen und Versenden in Echtzeit an.
Jetzt müssen Sie die kompletten 5,5 Prozent Soli nur berappen, wenn Sie mehr als 39.900 Euro Lohn- oder Einkommensteuern zahlen. 2024 musste schon ab 36.260 Euro Steuerzahlungen der Soli gezahlt werden.
Die Eckpunkte der Einkommenssteuertarife wurden um 2,6 Prozentpunkte verschoben. Durch diese Maßnahme soll beispielsweise Ihre Gehaltsaufbesserung nicht gleich durch höhere Steuerbelastungen aufgezehrt werden. Zudem soll damit, so das Finanzministerium, die Inflationsrate 2025 ausgeglichen werden.
Mit der Sonderbehandlung für hochspekulative Termingeschäfte ist jetzt Schluss. Ab 2025 können Sie die Verluste wieder uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Ihrem Kapitalvermögen, also den Gewinnen aus Aktien, Fonds, Zinsen oder Dividenden verrechnen.
Zum 1. Januar 2025 ist der CO2-Preis pro Tonne auf 55 Euro gestiegen (2024: 45 Euro). Das bedeutet, dass beispielsweise Tanken und Heizen mit Gas oder Kohle (fossile Energien) etwas teurer wird. Die Einnahmen fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Fonds bekommen Sie Fördermittel, wenn Sie beispielsweise Ihre alte Gasheizung austauschen und eine Wärmepumpe installieren lassen.
Die meisten Kfz-Versicherer schreiben Milliardenverluste. Beitragserhöhungen sind also fällig. Das Vergleichsportal Verivox meldete, dass neue Kfz-Versicherungen inklusive Kasko um die 21 Prozent teurer sind, reine Haftpflichtverträge sogar 25 Prozent. Bestandskunden werden mit Beitragserhöhungen von durchschnittlich 8 Prozent (Haftpflicht und Teilkasko) und 12 Prozent (Vollkasko) rechnen müssen. Allerdings bleibt für 71 Prozent der Autobesitzer alles beim Alten, so der ADAC. Von den Preissteigerungen sind vorwiegend SUVs und Modelle der Oberklasse betroffen (7,1 Millionen) – für rund 5,1 Millionen Fahrzeughalter werden die Beiträge sogar günstiger.
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Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen wird immer größer: Experten haben bereits eine Finanzlücke von 13,8 Milliarden Euro errechnet. Um die Kosten aufzufangen, steigen die durchschnittlichen Zusatzbeiträge von bisher 1,7 Prozent auf mindestens 2,5 Prozent des Einkommens (+ 0,8 Prozentpunkte). Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte übernehmen, ändert sich dadurch nicht. Die Mehrkosten variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse, da sie den Zusatzbeitrag selbst festlegen können. Auch für privat Krankenversicherte haben sich die Beiträge erhöht: Preiserhöhungen von mehr als 30 Prozent (laut Verbraucherzentrale: durchschnittlich 18 Prozent) sind keine Seltenheit.
Die Zahl der pflegebedürftigen Bundesbürger steigt – und die Zahl der Beitragszahlenden sinkt. Zum Jahreswechsel wurde daher der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit liegt er nun bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren werden allerdings entlastet.
Für das Verschicken von Briefen, Päckchen und Paketen mit der Deutschen Post müssen Sie jetzt mehr bezahlen. Beispiele: Ein Standardbrief oder eine Postkarte kostet nun 95 Cent (2024: 85 Cent Brief/70 Cent Postkarte) und für ein Paket bis 5 Kilo müssen 7,69 Euro Porto gezahlt werden – statt 6,99 Euro.
Die Rede ist von der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen zur Berechnung der Abgaben herangezogen. Darüber liegende Beträge werden bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen um 6,44 Prozent. Während 2024 in der gesetzlichen Krankenkasse noch jeder Euro über 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro/Jahr) beitragsfrei war, liegt die Grenze jetzt bei 5.512,50 Euro im Monat (66.150/Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung stieg von 7.450 Euro (2024) auf 7.550 Euro im Monat.
In diesem Jahr läuft die Abgabefrist der Steuererklärung am 31. Juli ab. Viele Bundesländer haben dann noch Sommerferien – also vergessen Sie nicht, rechtzeitig mit der Zusammenstellung Ihrer steuerrelevanten Unterlagen anzufangen.
Bitte lesen Sie den Disclaimer.
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5 Beiträge
Jb 6.3.2025
Endlich etwas Klarheit bei all den Ungewissheit, was denn da auf uns im einzelnen zukommen möge. Elegant gelöst!
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Union-Investment 7.3.2025
Antwort zu Kommentar von Jb
Guten Tag, danke für Ihr positives Feedback. Wir freuen uns, dass Ihnen unser Beitrag gefällt. Viele Grüße aus Frankfurt, Ulrike
Fischer , Peter 27.3.2025
Kurze und klare Kommentare zu den Veränderungen. Da weiß jeder was Sache ist. Gut so. Liebe Grüße, Peter aus Limbach-Oberfrohna.
Union-Investment 27.3.2025
Antwort zu Kommentar von Fischer , Peter
Guten Tag Herr Fischer, vielen Dank für Ihre nette Rückmeldung. Herzliche Grüße aus Frankfurt nach Limbach-Oberfrohna, Heike
Peter Rixinger 27.3.2025
Alle wichtigen Zahlen auf einen Blick.
Antwort zu Kommentar von Peter Rixinger
Guten Tag Herr Rixinger, herzlichen Dank für Ihr Feedback. Viele Grüße Heike
Joachim Schmidt 28.3.2025
"Eine Steuererleichterung betrifft die Erhöhung des Grundfreibetrags. Seit dem 1. Januar 2025 fällt für 12.096 Euro des Einkommens nun keine Einkommensteuer mehr an." Sehr geehrte Damen & Herren, leider machen Sie den selben Fehler wie Viele. Die Aussage stimmt so nicht. Sobald auch nur ein Euro über den 12096 Euro verdient wird ist das gesamte Einkommen zu versteuern ! Deshalb ist der Begriff " Grundfreibetrag " auch falsch. Richtig müßte es Freibetragsgrenze heißen, denn nur wenn nicht mehr als die 12096 Euro verdient werden ist das Einkommen steuerfrei.
Otto Mehrer 30.3.2025
Sehr gute Informationen über Änderungen im Jahr 2025. Für weitere Änderungen nach der Regierungsbildung bin ich interessiert. Gruss Otto aus Neuenstein
Union-Investment 11.4.2025
Antwort zu Kommentar von Otto Mehrer
Guten Tag Herr Mehrer, vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu unserem Artikel. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Blog auch weiterhin folgen. Viele Grüße aus Frankfurt, Tina Weinlein
awerwer
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