Source: https://www.union-investment.de/barrierefreiheit
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Informationen für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Stand: 28. Juni 2025
Union Investment Management GmbH Weißfrauenstraße 7 60311 Frankfurt am Main Telefonnummer: +49 69 2567 0
Guten Tag,
hier informieren wir Sie über die Barrierefreiheit der auf unserer Webseite – www.union-investment.de – angebotenen Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr.
Mit der vorliegenden Information erfüllen wir § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) . Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen sollen ermöglichen, dass alle Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information soll zum besseren Verständnis unserer Dienstleistung beitragen. Sie ist rechtlich nicht verbindlich . Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Die Information ist in 4 Teile gegliedert.
In Teil 1 erläutern wir Ihnen die auf unserer Webseite – betroffene Webseite einfügen – angebotenen Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Teile 2 bis 4 enthalten allgemeine Informationen:
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde.
Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Sie sind der Meinung, unsere Dienstleistung erfüllt nicht die Anforderungen des BFSG? In Teil 4 informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können.
Ein Inhaltsverzeichnis finden Sie unmittelbar vor Teil 1 dieser Information.
Ihre Union Investment Management GmbH
In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen die auf unserer Webseite – www.union-investment.de – angebotene Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr.
Sie haben die Möglichkeit, über die auf unserer Webseite angebotenen Kontaktkanäle (Chat, Telefon und Kontaktformular) mit der Union Investment Service Bank AG in Kontakt zu treten, um von dieser unter anderem eine Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung zu erhalten. Zudem erreichen Sie auf unserer Webseite über verschiedene Schaltflächen (zum Beispiel „Login“, „Fonds kaufen“, „Zum UnionDepot“) die Webseite UnionDepotOnline der Union Investment Service Bank AG. Dort ist es Ihnen ebenfalls möglich, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen zu beauftragen. Auf unserer Webseite bieten wir Ihnen zudem über die Schaltfläche „Berater finden“ die Möglichkeit an, Kontakt zu einem Ansprechpartner in einer unserer Partnerbanken aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen zu Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen können Sie der Webseite und den Dokumenten der Union Investment Service Bank AG entnehmen. Auf unserer Webseite bieten wir keine Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen an.
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde.
Beschwerde bei der Union Investment Management GmbH Ihre Zufriedenheit ist für uns sehr wichtig. Daher wollen wir Ihnen die Möglichkeit zur Kritik geben.
Wenn Sie eine Beschwerde zu unserer Dienstleistung haben, können Sie diese elektronisch, schriftlich oder mündlich äußern:
Union Investment Service Bank AG Union Investment Service Bank AG, 60621 Frankfurt Telefon: [+49 69 589986060](tel:+49 69 589986060) E-Mail: beschwerde@union-investment.de
Wir bitten Sie, bei einer Beschwerde die folgenden Punkte zu beachten:
Ihre Angaben helfen uns, Ihre Beschwerde möglichst schnell zu bearbeiten, eventuelle Rückfragen mit Ihnen zu klären und Ihnen verlässlich zu antworten.
Wir versuchen stets, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu beantworten. Die Dauer der Bearbeitung hängt vor allem davon ab, wie komplex Ihr Anliegen ist. Zudem hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, ob wir andere Unternehmen beziehungsweise Personen einbeziehen müssen, zum Beispiel unsere externen Dienstleister.
Grundsätzlich bemühen wir uns, Ihnen innerhalb von drei Wochen zu antworten. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber informieren. Wir nennen Ihnen dann auch den Grund für die Verzögerung. Zudem teilen wir Ihnen mit, wann wir die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abschließen. Wenn wir Ihre Beschwerde bearbeitet haben, erhalten Sie in kurzer Zeit eine ausführliche Antwort.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können Ihre Beschwerde auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen.
Die Postadresse ist: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Die BaFin gibt Ihnen im Internet wichtige Informationen zu Beschwerden über Unternehmen, die sie beaufsichtigt. Sie finden diese Informationen unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html .
Außergerichtliche Streitbeilegung Außergerichtliche Streitbeilegung heißt, dass ein Streit ohne ein Gericht geschlichtet wird. Das ist meistens weniger kompliziert. Wenn Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung wollen, können Sie sich an bestimmte Verbraucher-Schlichtungsstellen wenden.
Schlichtung durch die Ombudsstelle für Investmentfonds Helfen kann Ihnen die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI. Mehr Informationen zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie unter https://www.ombudsstelle-investmentfonds.de . Die genauen Regelungen der Schlichtungsstelle finden Sie auch in einer speziellen Ordnung. Die Ordnung heißt: Verfahrensordnung für die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten bei der Ombudsstelle für Investmentfonds.
Wir stellen Ihnen die Ordnung auf Wunsch gern zur Verfügung.
Ihre Beschwerde an die Schlichtungsstelle müssen Sie schriftlich verfassen. Bitte schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die Schlichtungsstelle.
Die Postadresse ist: Büro der Ombudsstelle des BVI BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin
Die E-Mail-Adresse ist: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Weitere Schlichtungsstellen Helfen kann Ihnen die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank oder die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Schlichtungsstellen bearbeiten jeweils bestimmte Beschwerden. Das hängt davon ab, welche Rechtsgrundlagen angewendet werden müssen. Sie müssen prüfen, welche Schlichtungsstelle Ihre Beschwerde bearbeitet. An diese Schlichtungsstelle wenden Sie sich.
Wenn Sie Beschwerden zu Finanzdienstleistungen haben, werden grundsätzlich die folgenden Rechtsgrundlagen angewendet:
Die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bearbeitet Beschwerden, bei denen die Rechtsgrundlagen (1) bis (5) angewendet werden müssen. Die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank bearbeitet Beschwerden, bei denen die Rechtsgrundlagen (6) und (7) angewendet werden müssen.
Die genauen Regelungen der Verbraucher-Schlichtungsstellen finden Sie in den jeweiligen Verfahrensordnungen. Die Schlichtungsstellen stellen Ihnen die Ordnungen auf Wunsch gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die jeweilige Schlichtungsstelle.
Die Postadresse der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank ist: Deutsche Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main
Die E-Mail-Adresse ist: schlichtung@bundesbank.de
Die Postadresse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Die E-Mail-Adresse ist: schlichtungsstelle@bafin.de
Gerichtliche Streitbeilegung Sie wollen keine außergerichtliche Streitbeilegung, sondern eine gerichtliche Klärung? Dann können Sie auch eine Klage beim Gericht einreichen.
Sie möchten wissen, wie wir auf unserer Webseite – www.union-investment.de – die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil der Information informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:
Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unsere Dienstleistung vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen. Die Prinzipien gelten auch für die Informationen zu unserer Dienstleistung, was wir mit der vorliegenden Information erfüllen. Zudem gelten die Prinzipien für die Erbringung unserer Dienstleistung.
Das sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit:
Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir in Bezug auf unsere Dienstleistung wie folgt:
Für die Inhalte unserer Webseite – www.union-investment.de – gilt:
Für die vorliegende Information gilt:
Sie sind der Meinung, dass unsere Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nicht die Anforderungen des BFSG erfüllt? In diesem Teil der Information informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können. Sie können einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Die Marktüberwachungsbehörde prüft dann, ob gesetzliche Maßnahmen gegen uns eingeleitet werden.
Die Bundesländer haben eine zentrale Marktüberwachungsbehörde festgelegt. Sie können sich an die folgende Stelle wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR) Carl-Miller-Str. 6 39112 Magdeburg Tel.: (0391) 289 230 23 E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
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